Sollte nicht auch Kostenfreiheit für die Nutzung des Staatswaldes bei überschaubaren Gewinnen von gemeinnützigen Vereinen gelten?SE

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Frage von Horst E. •

Sollte nicht auch Kostenfreiheit für die Nutzung des Staatswaldes bei überschaubaren Gewinnen von gemeinnützigen Vereinen gelten?SE

Sehr geehrter Herr Rudolph,
Sie haben am 26.06.2023 auf die Frage „Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?“ geantwortet:
„Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass solche Veranstaltungen wie sie die Wanderfreunde Hatzbachtal durchführen, grundsätzlich kostenfrei sein sollten.
Wenn mit Veranstaltungen Gewinne erzielt werden, dann allerdings können auch Gebühren erhoben werden.“
Auch Jörg Jordan war sich bewusst, dass bei Wandertagen Gewinne erwirtschaftet werden, wenn auch nur in bescheidenem Umfang. Durch die Einstufung als gemeinnützig durch das Finanzamt ist aber die Verwendung der Gewinne für gemeinnützige Zwecke sichergestellt. Die Helfer wollen für die gemeinnützigen Ziele des Vereins arbeiten, nicht für Hessen-Forst. Eine Veranstaltung lässt sich ja auch kaum so kalkulieren, dass kein Gewinn erwirtschaftet wird. Und Verluste will ja auch kein Verein erwirtschaften.
MfG

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Sehr geehrter Herr E.,

zu Ihrer erneuten Anfrage vom 2. August 2023 darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

Um Vereinen, die gemeinnützige Ziele verfolgen, Gebühren für die Durchführung von Veranstaltungen zu ersparen, kann man Bagatellgrenzen einführen, unter denen keine Kosten für solche Vereine entstehen. Damit kann man auch eine klare Abgrenzung zu Veranstaltern erreichen, bei denen die Gewinnerzielung im Vordergrund steht.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Rudolph

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