Antwort 03.08.2023 von Günter Rudolph SPD
Um Vereinen, die gemeinnützige Ziele verfolgen, Gebühren für die Durchführung von Veranstaltungen zu ersparen, kann man Bagatellgrenzen einführen, unter denen keine Kosten für solche Vereine entstehen.
Um Vereinen, die gemeinnützige Ziele verfolgen, Gebühren für die Durchführung von Veranstaltungen zu ersparen, kann man Bagatellgrenzen einführen, unter denen keine Kosten für solche Vereine entstehen.
Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass solche Veranstaltungen wie sie die Wanderfreunde Hatzbachtal durchführen, grundsätzlich kostenfrei sein sollten
Der von Ihnen gewünschte Verzicht auf die Besteuerung der Renten ist leider nicht möglich, da diese auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002 zurück geht