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1,5 Jahre für fehlende Tickets? § 265a StGB bestraft das Fahren ohne Ticket mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Schaffen Sie ihn ab?

Hakan Demir
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Frage von Annegret H. •

1,5 Jahre für fehlende Tickets? § 265a StGB bestraft das Fahren ohne Ticket mit Geldstrafe oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Schaffen Sie ihn ab?

Sehr geehrter Herr Demir,

laut https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2021/12/fahren-ohne-fahrschein/ und

https://freiheitsfonds.de/

werden Menschen inhaftiert, die ohne Fahrschein im Nahverkehr gefahren sind.

Die Haftstrafe ist das härteste Mittel, das einem Rechtsstaat zur Verfügung steht. Sie stellt in Deutschland die letzte Konsequenz dar. Aber nicht nur Menschen, die wegen Raub, Mord oder Totschlag verurteilt wurden, sitzen im Gefängnis – auch Menschen, die kein Geld haben, um sich ein Ticket zu kaufen.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist für den Staat ziemlich teuer. Ein Hafttag kostete die Steuerzahler in 2019 je nach Bundesland zwischen 98 und 188 Euro pro Tag. Wir schreiben bald das Jahr 2026 und müssen von signifikanter Teuerung ausgehen.

Mit all den Sparmassnahmen an Bildung, Kultur und Sozialem, usw meinen Sie nicht, dass die Abschaffung § 265a StGB aus der Ära des Nationalsozialismus überfällig ist ?

Mit freundlichen Grüßen

Annegret H.

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Ampel-Koalition lag bereits ein Gesetzentwurf vor, der die Tatbestandsmäßigkeit des Fahrens ohne Fahrschein aus § 265a StGB streichen und zu einer Ordnungswidrigkeit umwandeln wollte. Dieses Gesetz konnte aufgrund der frühzeitigen Beendigung der Koalition in der letzten Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden. Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es, dass das StGB weiterentwickelt und geprüft werden soll, welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können.

Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns bereits positioniert und klar gemacht, dass es nicht hinnehmbar ist, dass Menschen ins Gefängnis müssen, weil sie sich kein Ticket leisten konnten und auch die daraus resultierende Geldstrafe nicht begleichen können.

Die aktuelle Strafpraxis trifft in erster Linie Menschen in Armut. Sie ist sozial destruktiv, rechtspolitisch fragwürdig und verursacht vermeidbare Kosten im Strafvollzug. Jeder Hafttag wegen Fahrens ohne Fahrschein kostet die Allgemeinheit Geld und bindet Kapazitäten, die anderswo dringend gebraucht werden. 

Dementsprechend setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck für eine ersatzlose Streichung des § 265a StGB ein und suchen dazu das Gespräch mit dem Koalitionspartner. Denn klar ist: Die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ist überfällig und sie bleibt ein zentrales Anliegen sozialdemokratischer Rechtspolitik.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

 

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