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Anfrage bezüglich der Möglichkeit einer Änderung des Einbürgerungsgesetzes oder der Einführung strengerer Voraussetzungen

Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von Ammar A. •

Anfrage bezüglich der Möglichkeit einer Änderung des Einbürgerungsgesetzes oder der Einführung strengerer Voraussetzungen

Erneut wird über mögliche Änderungen des aktuellen Einbürgerungsgesetzes und über strengere Voraussetzungen diskutiert. Ich würde daher nachfragen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die derzeitige Koalition solche Änderungen noch vor 2029 umsetzt.

Falls dies geschieht, müssten Betroffene dann erneut warten oder wäre mit einer Übergangsregelung zu rechnen? Und würde eine solche Regelung auch Personen einschließen, die ihren Antrag im Rahmen der Turboeinbürgerung gestellt haben? Ich selbst bin von der Abschaffung der turboeinbürgerung betroffen und mir fehlt inzwischen nur noch genau ein Jahr bis zur Vollendung der fünf Jahre.

Beim letzten Mal trennten mich lediglich zwei Tage von der Möglichkeit der Turboeinbürgerung.

Außerdem möchte ich fragen, wie realistisch aktuell eine Einbürgerung nach § 8 StAG in unserem Fall wäre.

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es wird mit der SPD keine Rückschritte beim Staatsangehörigkeitsgesetz geben. 

Aktuell erreichen mich nachvollziehbarerweise wieder mehr Anfragen zum Staatsangehörigkeitsrecht. Der Anlass ist erst mal positiv: Im letzten Jahr haben über 300.000 Menschen erfolgreich ein Einbürgerungsverfahren abgeschlossen. Sie haben sich in Deutschland ein neues Leben aufgebaut, Arbeit gefunden, Deutsch gelernt, sich mit Geschichte und Kultur unseres Landes beschäftigt und die Entscheidung getroffen, dauerhaft hier zu bleiben und gleichberechtigter Teil dieses Landes werden zu wollen. Das ist ein gutes Zeichen, dass so viele Menschen erfolgreich in Deutschland ihren Weg gehen. 

Diese Erfolgszahl hat aber auch wieder eine öffentliche Debatte ausgelöst. Denn die Union lehnt die Doppelte Staatsbürgerschaft (außer in Ausnahmefällen) weiterhin ab. Das ist insoweit keine neue Position. Wir bleiben als SPD bei unserer klaren Haltung: Die Mehrstaatigkeit gehört zu einem modernen Land dazu. Wenn Menschen Verbindungen zu mehr als einem Land haben, darf sich das auch in der Staatsbürgerschaft widerspiegeln. Auch bei der 5-Jahres-Einbürgerung ist für uns klar: 5 Jahre sind ein ausreichend langer Zeitraum, den man vor der ersten Chance auf Einbürgerung in Deutschland verbracht haben sollte. Hinzu kommen ja ohnehin die oben genannten Voraussetzungen (Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt etc.). 

Diese unterschiedlichen Positionen sind in einer Koalition normal. Konservative und Sozialdemokraten haben unterschiedliche Sichtweisen beim Thema Einbürgerung. Deshalb haben wir dieses Thema in den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen und uns darauf verständigt, dass die 3-Jahres-Einbürgerung abgeschafft wird, alle anderen Aspekte des Einbürgerungsrechts aber erhalten bleiben. Dieser Kompromiss steht, es wird keine weiteren Änderungen geben. Diese Haltung ist inzwischen auch Teil der Berichterstattung: Staatsangehörigkeitsrecht: Mehr Einbürgerungen - Unionspolitiker für strengere Regeln

Zu Ihrem persönlichen Fall: Es tut mir leid, zu hören, dass Sie einer der Menschen waren, die bereits alle Voraussetzungen für die 3-Jahres-Einbürgerung erfüllt hatten und dann kurz vor der Entscheidung von der Gesetzesänderung betroffen waren. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte man die 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten – es waren ohnehin nur wenige Menschen, die so schnell die hohen Voraussetzungen erfüllt haben. Aber die Abschaffung war Teil des Kompromisses und deshalb habe ich sie auch mitgetragen. 

Für eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG sehe ich auf Basis Ihrer Abgeordnetenwatch-Nachricht keine Hinweise. Die Tatsache, dass sie sehr knapp an der 3-Jahres-Einbürgerung gescheitert sind, ist für sich genommen erst mal kein Ansatzpunkt für eine Ermessenseinbürgerung. Die Ermessenseinbürgerung kommt vor allem bei Fällen von hohem öffentlichen Interesse (z.B. Sportler:innen) oder als Härtefallregelung bei bestimmten Konstellationen, in denen ohne eigenes Verschulden der Lebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig gedeckt werden kann, in Betracht. Wenn Sie weitere Details in diese Richtung haben, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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