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Bleiben die Forderungen zur Rückkehr zur 8-Jahres-Einbürgerung nur Vorschläge oder könnten sie wie die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung schnell umgesetzt werden

Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ammar A. •

Bleiben die Forderungen zur Rückkehr zur 8-Jahres-Einbürgerung nur Vorschläge oder könnten sie wie die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung schnell umgesetzt werden

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich hätte gerne eine Frage :

Gibt es tatsächlich interne Diskussionen darüber, die Einbürgerungsfrist in Deutschland wieder auf acht Jahre zu erhöhen? Und wie ernsthaft sind diese Debatten einzuschätzen?

Falls dies tatsächlich umgesetzt wird: Was würde mit den bereits anhängigen Anträgen passieren? Ich habe meinen Antrag für die Turbo-Einbürgerung gestellt, der nun auf die fünf Jahre verschoben wurde( noch 15 Monaten), Wäre es denkbar, dass er erneut auf acht Jahre zurückgestuft wird?

Wäre es sinnvoll, die Einbürgerung nach Ermessen (§8) zu beantragen, oder trifft diese Regelung auf uns nicht zu? Ich erfülle die Integrationsvoraussetzungen: Turbo-Einbürgerung, ehrenamtliche Arbeit im Krankenhaus, ein Arbeitsintegrationszeugnis vom Inhaber der Praxis, in der ich derzeit tätig bin, sowie C1-Zertifikat von der Ärztekammer.

Ich würde mich sehr über deine Antwort freuen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es wird mit der SPD keine Rückschritte beim Staatsangehörigkeitsgesetz geben. 

Aktuell erreichen mich nachvollziehbarerweise wieder mehr Anfragen zum Staatsangehörigkeitsrecht. Der Anlass ist erst mal positiv: Im letzten Jahr haben über 300.000 Menschen erfolgreich ein Einbürgerungsverfahren abgeschlossen. Sie haben sich in Deutschland ein neues Leben aufgebaut, Arbeit gefunden, Deutsch gelernt, sich mit Geschichte und Kultur unseres Landes beschäftigt und die Entscheidung getroffen, dauerhaft hier zu bleiben und gleichberechtigter Teil dieses Landes werden zu wollen. Das ist ein gutes Zeichen, dass so viele Menschen erfolgreich in Deutschland ihren Weg gehen. 

Diese Erfolgszahl hat aber auch wieder eine öffentliche Debatte ausgelöst. Denn die Union lehnt die Doppelte Staatsbürgerschaft (außer in Ausnahmefällen) weiterhin ab. Das ist insoweit keine neue Position. Wir bleiben als SPD bei unserer klaren Haltung: Die Mehrstaatigkeit gehört zu einem modernen Land dazu. Wenn Menschen Verbindungen zu mehr als einem Land haben, darf sich das auch in der Staatsbürgerschaft widerspiegeln. Auch bei der 5-Jahres-Einbürgerung ist für uns klar: 5 Jahre sind ein ausreichend langer Zeitraum, den man vor der ersten Chance auf Einbürgerung in Deutschland verbracht haben sollte. Hinzu kommen ja ohnehin die oben genannten Voraussetzungen (Sprachkenntnisse, Lebensunterhalt etc.). 

Diese unterschiedlichen Positionen sind in einer Koalition normal. Konservative und Sozialdemokraten haben unterschiedliche Sichtweisen beim Thema Einbürgerung. Deshalb haben wir dieses Thema in den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen und uns darauf verständigt, dass die 3-Jahres-Einbürgerung abgeschafft wird, alle anderen Aspekte des Einbürgerungsrechts aber erhalten bleiben. Dieser Kompromiss steht, es wird keine weiteren Änderungen geben. Diese Haltung ist inzwischen auch Teil der Berichterstattung: Staatsangehörigkeitsrecht: Mehr Einbürgerungen - Unionspolitiker für strengere Regeln

Zu Ihrem persönlichen Fall: Es tut mir leid, zu hören, dass Sie einer der Menschen waren, die bereits alle Voraussetzungen für die 3-Jahres-Einbürgerung erfüllt hatten und dann kurz vor der Entscheidung von der Gesetzesänderung betroffen waren. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte man die 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten – es waren ohnehin nur wenige Menschen, die so schnell die hohen Voraussetzungen erfüllt haben. Aber die Abschaffung war Teil des Kompromisses und deshalb habe ich sie auch mitgetragen. 

Für eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG sehe ich auf Basis Ihrer Abgeordnetenwatch-Nachricht keine Hinweise. Die Tatsache, dass sie sehr knapp an der 3-Jahres-Einbürgerung gescheitert sind, ist für sich genommen erst mal kein Ansatzpunkt für eine Ermessenseinbürgerung. Die Ermessenseinbürgerung kommt vor allem bei Fällen von hohem öffentlichen Interesse (z.B. Sportler:innen) oder als Härtefallregelung bei bestimmten Konstellationen, in denen nach 5-jährigem Aufenthalt ohne eigenes Verschulden der Lebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig gedeckt werden kann, in Betracht. Die Ermessenseinbürgerung ist somit kein Ersatz-Weg für die abgeschaffte 3-Jahres-Einbürgerung. Wenn Sie weitere Details in diese Richtung haben, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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