Hallo Herr Demir, Ich bin 19 Jahre alt und bin Schüler auf einem Gymnasium. Ich bekomme mein Geld vom Jobcenter. Darf ich trotz Geld vom Jobcenter eingebürgert werden?

Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ihsan S. •

Hallo Herr Demir, Ich bin 19 Jahre alt und bin Schüler auf einem Gymnasium. Ich bekomme mein Geld vom Jobcenter. Darf ich trotz Geld vom Jobcenter eingebürgert werden?

Hallo Herr Demir,

ich lebe seit 15.09.2021 in Deutschland und möchte jetzt nach 3 Jahren eingebürgert werden, aber dazu meine Frage ist, darf ich trotz Geld vom Jobcenter deutschen Pass beantragen? Ich bin ein Schüler auf einem Gymnasium und dies ist Hintergrund, warum ich nicht vollzeit arbeiten kann und mein Geld vom Jobcenter bekomme.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Bei der beschleunigten Einbürgerung nach 3 Jahren muss der Lebensunterhalt in jedem Fall ohne Transferleistungen gesichert werden, auch wenn natürlich klar ist, dass ein Schüler nicht selbst für die Lebensunterhaltssicherung verantwortlich ist. Die Einbürgerung nach 3 Jahren ist aber generell als Ausnahme gedacht, sodass die Anforderungen hier sehr hoch sind. 

Auch bei der Anspruchseinbürgerung nach 5 Jahren ist es so, dass der Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen gesichert sein muss - eine Ausnahme gibt es hier, wenn ein Elternteil Vollzeit arbeitet und die Familie aufgrund eines geringen Lohns trotzdem ergänzend Sozialleistungen beziehen muss. 

Hier hat die SPD sich aber in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die sogenannten Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Dazu gehören neben Menschen mit Behinderung, Alleinerziehenden oder pflegenden Angehörigen explizit auch Schüler:innen und Studierende. (hier die entsprechende Entschließung des Innenausschusses: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf) 

Ich würde also empfehlen, falls auch in 2 Jahren durch Schule oder Studium die Lebensunterhaltssicherung eine Hürde bei der Einbürgerung darstellt, eine Ermessenseinbürgerung zu beantragen. Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einem sogenannten Jugendmigrationsdienst (JMD) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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