Kann man mit Bürgergeld während der Weiterbildung eingebürgert werden?

Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von omar n. •

Kann man mit Bürgergeld während der Weiterbildung eingebürgert werden?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich bin zurzeit in einer Weiterbildung und bekomme Sozialhilfe (Bürgergeld). Mein Antrag auf Einbürgerung muss bald beschieden werden.

Nachdem ich meine Arbeit durch eine betriebliche Kündigung verloren hatte, hatte ich gleich eine Weiterbildung gestartet. In der Zeit hatte ich Arbeitslosengeld erhalten. Da die Weiterbildung länger als der Anspruch auf Arbeitslosengeld dauert, wurde ich von Agentur für Arbeit zu JobCenter geleitet. Ich bin nicht von mir selbst zu JobCenter gegangen, sondern gezwungen durch die Weiterbildung und durch die Einstellung des Arbeitslosengeldes vom Agentur für Arbeit. Wie sieht es Ihrer Meinung nach in diesem Fall aus?

Und was hat das auf sich? "Personen, die die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zu vertreten haben, haben weiterhin einen Anspruch auf Einbürgerung. Das gilt u. a. nur, wenn man in Vollzeit erwerbstätige AusländerInnen, die dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate waren".

Vielen lieben Dank

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Lebensunterhaltssicherung wurde im Rahmen der Einbürgerungsreform neu strukturiert. Grundsätzlich gilt für die Anspruchseinbürgerung wie bereits zuvor, dass keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezogen werden dürfen. 

Vorher standen die Ausnahmen im Ermessen der Behörden - gesetzlich war festgelegt, dass Bewerber:innen den Sozialleistungsbezug "nicht selbst zu vertreten" haben durften. 

Jetzt ist es es so geregelt, dass Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate 20 Monate Vollzeit gearbeitet haben, die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung erfüllen. Das stellt sicher, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, aber aufstocken, sowie Menschen, die in einer sonst positiven Erwerbsbiographie kurzzeitig arbeitslos werden, sicher eingebürgert werden können. 

Wenn Sie die 20 Monate Vollzeit-Erwerbstätigkeit in den letzten 24 Monaten nicht selbst erfüllen, gibt es nur noch zwei Möglichkeiten für die Anspruchseinbürgerung. Entweder Sie sind mit jemandem verheiratet, der oder die in den letzten 24 Monaten Vollzeit gearbeitet hat. Oder Sie haben als Person der Gastarbeiter:innen-Generation den Sozialleistungsbezug nicht selbst zu vertreten. 

Dementsprechend bliebe dann nur ein Antrag auf die sogenannte Ermessenseinbürgerung (diese ist aber vor allem für besonders vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende oder pflegende Angehörige gedacht). 

Ich würde Ihnen daher empfehlen, Ihren Fall und die möglichen Lösungswege einmal mit Ihrer Behörde oder mit einer ortsnahen Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) zu besprechen (hier die entsprechende Übersichtskarte: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) Dabei kann auch eine Zurückstellung des Antrags sinnvoll sein. Die Situation Ihrer Weiterbildung klingt ja nach einer vorübergehenden Situation, in der eine Zurückstellung bis zur Aufnahme der nächsten Beschäftigung eine Lösung darstellen könnte. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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