wie funktionniert die neue Staatsbürgerschaftsgesetz 2022 mit ? Braucht man auch Niederlassungserlaubnis und 60 Monate Rentenbeiträge oder wie geht das?

Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
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Frage von Suleman A. •

wie funktionniert die neue Staatsbürgerschaftsgesetz 2022 mit ? Braucht man auch Niederlassungserlaubnis und 60 Monate Rentenbeiträge oder wie geht das?

Sehr geehrte Herrn Demir,

Aktuelle Voraussetzungen für Staatsabürgerschaft man muss Niederlassungerlaubsnis haben, 8 Jahren in Deutschland und 60 Monate Rentenbeiträge!
wie funktionniert die neue Staatsbürgerschaftsgesetz 2022 mit ?
Braucht man auch Niederlassungserlaubnis und 60 Monate Rentenbeiträge oder wie geht das?
Ich bedanke mich und warte auf Ihre Antwort!

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Herr S.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zu Ihren konkreten Fragen:
Es ist geplant, die Voraufenthaltszeit von bisher 8 auf 5 Jahre abzusenken. Das Sprachniveau soll – wie aktuell auch – bei mindestens B1 liegen. Für ältere Menschen und andere Härtefälle wird es Erleichterungen geben.

Genauso wie jetzt wird es auch eine beschleunigte Einbürgerung für Menschen mit „besonderen Integrationsleistungen“ geben. Diese soll je nach Einzelfall nach 3 oder 4 Jahren möglich sein. Neben sehr guten Sprachkenntnissen zählt dazu auch ehrenamtliches Engagement oder besondere Leistungen in Schule, Ausbildung oder Arbeit.

Eine Niederlassungserlaubnis ist aktuell schon nicht notwendig, um eingebürgert zu werden. Sie können zum Beispiel auch aus einem Aufenthaltstitel als Fachkraft eingebürgert werden. Die Informationen, aus welchen Aufenthaltstitels heraus Sie nicht eingebürgert werden können, finden Sie in §10 (1), 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html).

Weiterhin muss auch der Lebensunterhalt gesichert sein. Sie haben den Nachweis von 60 Monaten Rentenbeiträgen angesprochen, der bei der Niederlassungserlaubnis geprüft wird.  Die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung erfolgt beim Staatsangehörigkeitsrecht nicht nur auf Basis des aktuellen Einkommens und der bereits geleisteten Sozialversicherungsbeiträge. Bei der Einbürgerung wird zusätzlich eine Prognose getroffen, ob die Person wahrscheinlich dauerhaft ihren Lebensunterhalt selbst sichern kann. Ausgeschlossen sind nur Personen, die Sozialleistungen nach SGB 2 oder SGB 12 beziehen, wenn sie diesen Bezug selbst zu vertreten haben (z.B. weil sie sich nicht um Arbeit bemühen).

Ich freue mich, wenn wir dieses Jahr die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen und bedanke mich für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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