Eine automatische Vergabe der Staatsangehörigkeit ist nicht vorgesehen
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei schon erfolgter Zusicherung Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen
Bei einem Aufenthaltstitel nach § 23a Aufenthaltsgesetz ist es nach aktuellen Plänen so, dass Sie erst in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln müssen (z.B. einen Fachkrafttitel oder in die Niederlassungserlaubnis), um eingebürgert werden zu können
Wenn Sie nach dem Recht des Staates, in dem Sie leben, eingebürgert werden können, können Sie diese Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten
Wann genau das Gesetz dann verabschiedet wird und in Kraft treten kann, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Für Ihre Einbürgerung im Laufe des nächsten Jahres, sollte der zeitliche Ablauf aber passen.
Wenn es nach russischem und ukrainischen Recht möglich ist, die drei Staatsangehörigkeiten zu führen, wird dies möglich sein