Antwort 14.12.2023 von Hakan Demir SPD
Sie sprechen zu Recht an, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, den vor der Einreise zu erbringenden A1-Sprachnachweis für Ehegatt:innen abzuschaffen, noch nicht umgesetzt wurde

©Max Neudert
Sie sprechen zu Recht an, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, den vor der Einreise zu erbringenden A1-Sprachnachweis für Ehegatt:innen abzuschaffen, noch nicht umgesetzt wurde
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag.
Ein Auseinanderbrechen der Koalition sehe ich nicht.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform entfällt auch die Beibehaltungsgenehmigung.