Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein, es wird keine Unterscheidung zwischen Ländern geben
Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben - ohne die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit.
Für Beamt:innen sind aktuell keine gesonderten Regeln geplant - diese sind auch nicht notwendig. Zudem gibt es, wie beispielsweise von meinem bayerischen SPD-Kollegen Arif Tasdelen erfragt, bereits jetzt Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit im öffentlichen Dienst [...].
Die alte Staatsangehörigkeit kann somit wiedererlangt werden. Dann gelten aber entsprechend die Voraussetzungen des jeweiligen Staates (wie beispielsweise Aufenthalt in dem jeweiligen Land, Einkommen, etc.).
Und zu Ihrer Frage der Verfahrensdauern: Dies wird weiterhin von Bundesland zu Bundesland und manchmal von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, da die Umsetzung des Gesetzes in der Hand der Länder und Kommunen liegt. Die Reform selbst wird gegenläufige Effekte haben.
Zunächst hat die FDP den Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium aufgehalten, um noch weitere Änderungen einzubringen.