Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
Frage von Matthias K. • 09.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.05.2023
Frage von Sami E. • 09.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 16.05.2023
Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.
Frage von Matthias M. • 08.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.05.2023
Der Referentenentwurf ist noch nicht geeint und durch das Bundeskabinett beschlossen, deswegen wurde er noch nicht veröffentlicht.
Frage von Peter P. • 07.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.05.2023
Damit entfallen gleichzeitig die Beibehaltungsgenehmigungen.
Frage von Angelica W. • 07.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.05.2023
Ja, die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten.
Frage von Sandra S. • 07.05.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 09.05.2023
Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.