Hakan Demir
Antwort 15.07.2025 von Hakan Demir SPD

Um Menschen, die aus einer Duldung heraus eine Ausbildung zu beginnen, einen regulären Aufenthaltstitel zu ermöglichen und damit auch die Anrechnung des Aufenthalts für eine mögliche spätere Einbürgerung oder einen Wechsel in die Niederlassungserlaubnis sicherzustellen, haben wir in der Zeit der Ampel-Regierung den neuen Aufenthaltstitel § 16g Aufenthaltsgesetz geschaffen.

Hakan Demir
Antwort 23.04.2025 von Hakan Demir SPD

Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts. Es bleibt bei der regulären Einbürgerung nach fünf Jahren, den Sprachanforderungen und der doppelten Staatsangehörigkeit.

Hakan Demir
Antwort 23.04.2025 von Hakan Demir SPD

Der Bezug von BAföG und Wohngeld schließt eine Einbürgerung nicht aus.

Hakan Demir
Antwort 23.04.2025 von Hakan Demir SPD

Die verkürzten Fristen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis für ausländische Fachkräfte gelten bei ehemaligen Geduldeten nicht. Für Sie kommt also die Beantragung der Niederlassungserlaubnis nach den regulären Voraussetzungen (nachzulesen in § 9 des Aufenthaltsgesetzes) in Frage.

Hakan Demir
Antwort 22.04.2025 von Hakan Demir SPD

Ich kann Ihnen dazu keine Antwort geben. Bitte wenden Sie sich dazu an das serbische Innenministerium oder andere zuständige serbische Behörden.

Hakan Demir
Antwort 23.04.2025 von Hakan Demir SPD

Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.