Erlaubt das Heimatland keine doppelte Staatsangehörigkeit - wie es ja auch derzeit hier in Deutschland für nicht-EU-Länder gilt - so kann zwar die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen werden, die alte Staatsangehörigkeit muss aber abgegeben werden
Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Land Sie kommen, die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle ermöglicht.
Zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung gehört ein rechtmäßiger Voraufenthalt von nun acht und nach der Reform fünf Jahren in Deutschland (bei besonderen Integrationsleistungen werden es drei Jahre Voraufenthalt sein).
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch
Eine beschleunigte Einbürgerung nach sechs, bzw. neu drei Jahren, ist möglich, wenn deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 vorliegen sowie besondere Integrationsleistungen
Ich gehe davon aus, dass wir Ende des Jahres die Staatsangehörigkeitsreform umsetzen können und damit die doppelte bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen