Der Referentenentwurf kommt aber nun Ende Juni endlich ins Kabinett. Ich rechne damit, dass wir im Herbst die Gesetzesreform beschließen werden und die doppelte Staatsbürgerschaft damit in Kraft tritt.
Antwort 27.05.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 27.05.2023 von Hakan Demir SPD
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ist die doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich.
Antwort 09.06.2023 von Hakan Demir SPD
Zu den Aufenthaltstiteln gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
Antwort 09.06.2023 von Hakan Demir SPD
Zu den Aufenthaltstiteln, die zwingend vorliegen müssen, gehört neben der Niederlassungserlaubnis unter anderem auch die Aufenthaltserlaubnis.
Antwort 27.05.2023 von Hakan Demir SPD
Die Gesetze der Bundesregierung werden ja mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet. Deswegen sehe ich keine Gefahr.
Antwort 12.06.2023 von Hakan Demir SPD
Und eine Einbürgerung erfolgt nie automatisch, sondern immer auf Antrag. Das gilt auch für ehemalige deutsche Staatsangehörige.