Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD
Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben
Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch
Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen
Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde
Auch wenn Sie nun also die Einbürgerungszusicherung erhalten, müssten Sie diese nicht sofort zusagen und Ihren türkischen Pass abgeben, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten
Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen