Im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde sowohl der Verlust bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit als auch das Verfahren zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit aus dem Gesetz gestrichen.
Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen
Einbürgerungszusicherungen sind ja in der Regel 2 Jahre gültig und können darüber hinaus auch verlängert werden.
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Dies wurde auch im Koalitionsvertrag so festgehalten: "Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen.