Hakan Demir
Antwort 01.03.2024 von Hakan Demir SPD

Zwingend im Ausland leben müssen Sie nicht. Sollte ein Staat (so wie es Deutschland ja ebenfalls in Ausnahmefälle vorsieht) auch Menschen einbürgern, die aktuell nicht in dem Land leben, ist das von deutscher Seite kein Problem.

Hakan Demir
Antwort 28.06.2024 von Hakan Demir SPD

Ab dem 27.06. wenden die Behörde die neue Rechtslage an - denn mit diesem Datum ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten.

Hakan Demir
Antwort 27.02.2024 von Hakan Demir SPD

Im Rahmen der Reform haben wir das Gesetz so geändert, dass eine Miteinbürgerung auch schon möglich ist, wenn Ehepartner:in oder Kind noch nicht für 5 Jahre ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatten. Eine Mindestaufenthaltszeit wurde nicht explizit festgelegt.

Hakan Demir
Antwort 04.03.2024 von Hakan Demir SPD

Durch das bald in Kraft tretende neue Gesetz, sieht es folgendermaßen aus: von deutscher Seite wird es dann keine Beschränkungen zur doppelten Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit mehr geben. Egal, ob Zuwanderer:innen sich hier einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland die dortige Staatsangehörigkeit annehmen oder ob - wie bei Ihren Kindern - Menschen schon qua Abstammung Bezug zu mehreren Ländern und damit das Recht auf mehrere Staatsangehörigkeiten haben

Hakan Demir
Antwort 19.03.2024 von Hakan Demir SPD

Deshalb unterstütze ich auch weiterhin die Waffenlieferungen an die Ukraine.

Hakan Demir
Antwort 27.02.2024 von Hakan Demir SPD

Zum genauen Unterzeichnungsdatum kann ich Ihnen leider noch keine Auskunft geben.