Für im Ausland lebende ehemalige Deutsche oder im Ausland lebende Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind, ändert sich in Bezug auf die Einbürgerungsmöglichkeiten nichts. Es bleibt bei den hohen Hürden für die Einbürgerung aus dem Ausland.
Antwort 26.01.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 26.01.2024 von Hakan Demir SPD
Bestrebungen einer Verfassungsklage sind mir nicht bekannt.
Antwort 02.02.2024 von Hakan Demir SPD
Für alle Erwerbstätigen muss eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit sicher sein.
Antwort 26.01.2024 von Hakan Demir SPD
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.
Antwort 26.01.2024 von Hakan Demir SPD
Die Antragsformulare werden fortlaufend an die durch die gesetzlichen Vorgaben abzufragenden Informationen angepasst.
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD
Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt.