Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD
Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab: Bislang musste ein:e Richter:in über den Antrag eines Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages entscheiden.
Antwort 11.06.2024 von Hakan Demir SPD
Im parlamentarischen Prozess haben wir noch Änderungen in den § 3 Absatz 3 eingefügt.
Antwort 21.04.2024 von Hakan Demir SPD
Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.
Antwort 11.06.2024 von Hakan Demir SPD
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.