Wie Sie richtigerweise schreiben, wird es mit dem neuen Gesetz auch möglich, als Deutsche in den USA die US-amerikanische Staatsangehörigkeit anzunehmen und die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Sozialleistungen, die der Einbürgerung entgegenstehen, sind sowohl in der aktuellen Fassung des Gesetzes als auch im Kabinettsbeschluss zur Reform Sozialleistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch - BAföG gehört nicht dazu.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich Ihren Fall einmal mit einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder einer anderen Beratungsstelle bei sich vor Ort anzuschauen.
Bei einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt eines Elternteils ist aber nach der Reform die Miteinbürgerung des Kindes mit dem entsprechenden Elternteil möglich - da ja auch geplant ist, die Voraufenthaltszeiten für die Einbürgerung generell auf 5 Jahre abzusenken.
Wir werden diese Arbeit mit Priorität im 4. Quartal angehen - ich kann Ihnen aber noch keinen Zeitpunkt des Inkrafttretens versprechen.
Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht versprechen - zudem wird sicher eine gewisse (nicht zu lange) Übergangszeit zwischen Beschluss und Inkrafttreten notwendig sein, um den Behörden ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die neue Rechtslage zu geben.