Verurteilten Sie das Verbot des 'COMPACT' Magazin?

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Hans-Peter Behrens
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Frage von Tobias P. •

Verurteilten Sie das Verbot des 'COMPACT' Magazin?

Sehr geehrter Herr Behrens,

Heute wurde, soweit mir bekannt ohne ein faires Gerichtsverfahren, das unter VS-Beobachtung stehende Magazin durch die Innenministerin verboten.

Ich bin von diesem Vorgehen der Regierung schockiert, unabhängig davon, welche Meinungen und politische Ziele dieses Medium vertritt. Es vertritt ganz bestimmte nicht meine Sicht, jedoch werde ich davon Abstand nehmen jemals wieder eine Partei oder deren Mitglieder zu wählen, unter deren Regierungsbeteiligung ein solch drastischer Schritt gegen die Pressefreiheit gefahren wird, ohne dass es vorher zu fairen Gerichtsverfahren gekommen sei (Gewaltenteilung?).

Verurteilen Sie als Parteimitglieder der Grünen diese undemokratische Aktion der Innenministerin?

Eine Demokratie muss freier Presse jeder politischen Richtung tolerieren solange deren Äußerungen nicht - durch ein Gericht bestätigt - von strafrechtlichem Belangen sind.

Nach dieser Aktion ist die SPD für mich gestorben. Was kann ich von den Grünen erwarten?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Pressefreiheit ist, wie Sie richtig schreiben, ein hohes Gut und verfassungsrechtlich verankert. Die Presse darf in diesem Land fast alles äußern und kommentieren. Allerdings endet die Freiheit des Einzelnen und der Presse auch dort, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Hass und Hetze gegen die Würde des Menschen verstoßen. Das Compact-Magazin wurde vom Verfassungsschutz 2021 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Dieses Magazin verbreitet rechtextremistische und antisemitische Inhalte, Verschwörungstheorien und arbeitet auf den Sturz des „Systems“ hin. Der Verfassungsschutzbericht zitiert den Chefredakteur Jürgen Elsässer mit diesen Worten: „Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägenarbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.“ Insofern ist das Verbot des Magazins für mich folgerichtig. Die Pressefreiheit darf nicht missbraucht werden, um gegen die verfassungsrechtliche Ordnung in unserem Land vorzugehen.  

Unabhängig davon steht dem Magazin der Rechtsweg frei, sodass ein Gericht die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums juristisch überprüft. Von diesem Recht hat die Zeitschrift mittlerweile Gebrauch gemacht. Auch dies – die Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts und die Prüfung behördlichen Handelns – ist die Konsequenz unserer Gewaltenteilung und unseres demokratischen Rechtsstaats.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Behrens

 

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