Frage an Hans-Peter Friedrich bezüglich Innere Sicherheit

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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Martin G. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Martin G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Friedrich,

aufgrund der neuen Enthüllungen zur NSA-Spähaffäre habe ich zwei Fragen an Sie:

1. Können Sie schon in etwa sagen, wie viele Anschläge die NSA durch das Ausspähen der UN und der EU verhindern konnte?

2. Die USA haben ein Abkommen unterzeichnet, keine verdeckten Operationen gegen die UNO durchzuführen. Offensichtlich haben sich die US-Geheimdienste nicht daran gehalten. Wie viel ist vor diesem Hintergrund das beabsichtigte deutsch-amerikanische No-Spy-Abkommen wert?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gorges

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Sehr geehrter Herr Gorges,

der Bundesregierung liegen bislang keine Erkenntnisse vor, die die in der Presse erhobenen Vorwürfe einer Ausspähung der EU-Vertretungen in Washingthon und New York sowie der Vereinten Nationen bestätigen.

Im Rahmen der bisherigen Aufklärungsbemühungen hat die US-Seite gegenüber Deutschland dargelegt, dass sie in Übereinstimmung mit deutschem und amerikanischem Recht handle. Entgegen der Mediendarstellung werde nicht massenhaft und anlasslos Kommunikation über das Internet aufgezeichnet, sondern es erfolge eine gezielte Sammlung der Kommunikation Verdächtiger in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität, Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit der USA. Zudem haben auch unsere eigenen Aufklärungen die bisherigen Stellungnahmen der USA nicht widerlegt.

Durch diese vertrauensvolle Zusammenarbeit, die insbesondere auch für die deutschen und amerikanischen Sicherheitsbehörden gilt, konnten und können Anschläge auf deutsche und amerikanische Soldaten in Afghanistan verhindert aber auch die deutsche Bevölkerung vor möglichen Anschlägen geschützt werden. Grundlage für diese Zusammenarbeit ist das deutsche Recht.

Daher vertraut die Bundesregierung auf diese Aussagen, solange keine gesicherten gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen. Gleichwohl wird sie sich weiterhin bemühen, die in den Medien erhobenen Vorwürfe aufzuklären.

Die Bundesregierung begrüßt den Abschluss eines No-Spy-Abkommens. In diesem sollen Vereinbarungen getroffen werden, dass :
• keine Verletzung der jeweiligen nationalen Interessen
• keine gegenseitige Spionage
• keine wirtschaftsbezogene Ausspähung
• keine Verletzung des
jeweiligen nationalen Rechts erfolgt.

Das Angebot der USA ein solches Abkommen abzuschließen, belegt aus meiner Sicht, dass sich die amerikanischen Nachrichtendienste in Deutschland an Recht und Gesetz halten. Aus Sicht der Bundesregierung bildet ein solches Abkommen die einmalige Chance, einen Maßstab zu setzen, der zumindest für die Zusammenarbeit unter westlichen Diensten wegweisend sein könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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