Warum leistet sich unser System über 90 Kassen-Verwaltungen für fast identische Leistungen, weigert sich aber, Vorhaltekosten für die Rettungs-Einsatzbereitschaft zu zahlen?
Sehr geehrter Herr Theiss,
die Finanzierung unseres Rettungswesens gerät unter Druck. Vorhaltekosten und „Leerfahrten“ werden von Krankenkassen oft mit Verweis auf Wirtschaftlichkeit und enge Auslegung von § 60 SGB V nicht auskömmlich refinanziert.
Dem gegenüber steht eine eklatante System-Ineffizienz: Deutschland leistet sich über 90 gesetzliche Krankenkassen (Quelle: GKV-Spitzenverband) – mit über 90 Vorständen, IT-Systemen und Verwaltungsapparaten. Da ca. 95 % der Leistungen im SGB V identisch festgeschrieben sind, verwaltet dieser administrative Überbau weitgehend dasselbe Produkt.
Während Milliarden in redundanten Strukturen verpuffen, wird an der existenziellen Daseinsvorsorge gespart. Ein System mit 90-fachem administrativem Luxus darf sich nicht hinter Gesetzestexten verstecken.
Wie wollen Sie als Gesetzgeber diese Struktur-Ineffizienz auflösen, damit Kernaufgaben wie der Rettungsdienst verlässlich aus Beiträgen finanziert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Dominik B.
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Was die Notwendigkeit der Reduzierung der Anzahl der Gesetzlichen Krankenversicherungen betrifft, bin ich Ihrer Meinung. Im Herbst wird ein zweiter Kommissionsbericht vorgelegt werden, der sich mit Strukturfragen auch bei den Gesetzlichen Krankenkassen befassen wird. Allerdings wäre mir eine Initiative der Gesetzlichen Krankenkassen zu Fusionen lieber als eine vom Gesetzgeber von oben herab verordnete Reduzierung.
Was den Rettungsdienst betrifft liegt bereits ein Kabinettsbeschluss zur Notfallreform vor, der noch im Herbst umgesetzt werden soll. Darin wird es auch eine Regelung zu sog. Leerfahrten geben. Es werden dazu Regelungen als eigenständige Sachleistungen im SGB V geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Prof. Dr. med. Hans Theiss MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
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