Warum leistet sich unser System über 90 Kassen-Verwaltungen für fast identische Leistungen, weigert sich aber, Vorhaltekosten für die Rettungs-Einsatzbereitschaft zu zahlen?
Sehr geehrter Herr Theiss,
die Finanzierung unseres Rettungswesens gerät unter Druck. Vorhaltekosten und „Leerfahrten“ werden von Krankenkassen oft mit Verweis auf Wirtschaftlichkeit und enge Auslegung von § 60 SGB V nicht auskömmlich refinanziert.
Dem gegenüber steht eine eklatante System-Ineffizienz: Deutschland leistet sich über 90 gesetzliche Krankenkassen (Quelle: GKV-Spitzenverband) – mit über 90 Vorständen, IT-Systemen und Verwaltungsapparaten. Da ca. 95 % der Leistungen im SGB V identisch festgeschrieben sind, verwaltet dieser administrative Überbau weitgehend dasselbe Produkt.
Während Milliarden in redundanten Strukturen verpuffen, wird an der existenziellen Daseinsvorsorge gespart. Ein System mit 90-fachem administrativem Luxus darf sich nicht hinter Gesetzestexten verstecken.
Wie wollen Sie als Gesetzgeber diese Struktur-Ineffizienz auflösen, damit Kernaufgaben wie der Rettungsdienst verlässlich aus Beiträgen finanziert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Dominik B.
