Frage an Hansjörg Schmidt bezüglich Recht

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Hansjörg Schmidt
SPD
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Frage von Guntram S. •

Frage an Hansjörg Schmidt von Guntram S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schmidt,

in den Uetersener Nachrichten von heute erschien eine Meldung, dass die Hamburger SPD beschlossen hat, gegen die Straßenprostitution im Hamburger Bezirk St. Georg vorzugehen, indem Freier mit Geldbußen bis zu 5000 Euro bestraft werden, wenn sie mit einer Prostituierten Kontakt aufnehmen, um sexuelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Frage 1: Wie wird der Straßenstrich in Zukunft überwacht, um die Freier zu überführen?
Frage 2: Gibt es ein vergleichbares Vorgehen an anderen Plätzen, z.B. Davidstraße?
Frage 3: Wer hat die "Beweispflicht" für das Vergehen, die Polizei oder die Prostituierte, oder muss der Freier seine Unschuld beweisen?
Frage 4: Ist die Verordnung schon in Kraft, bzw. wie lange dürfen Hamburger Männer noch bußgeldfrei sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Guntram Seiß

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Seiß,

gerne beantworte ich Ihre Fragen zur geplanten Kontaktverbotsordnung in St. Georg.
Bitte beachten Sie aber, dass es noch keine schriftliche Vorlage des Senats gibt und ich Ihnen daher die Fragen nur auf Basis der mir bekannten allgemein öffentlichen Informationen beantworten kann.

Frage 1:) Die Überwachung des Kontaktsverbots wird sicherlich in der Hauptsache durch den Streifendienst der Polizei erfolgen. Die Polizei wird durch die neue Verordnung mehr Handlungsmöglichkeit erhalten, der in St. Georg illegalen Straßenprostitution Einhalt zu gebieten. Eventuell wird auch der Bezirkliche Ordnungsdienst in die Überwachung eingreifen, dass kann aber erst nach Vorlage der angekündigten Drucksache geklärt werden.

Frage 2:) Auf St. Pauli ist um das Gebiet der Davidstraße die Prostitution geduldet.

Frage 3:) Im Prinzip ist die Sache klar: In einem Sperrgebiet wie in St. Georg ist die Prostitution nicht erlaubt. Wie bei jedem anderen Gesetzesübertritt auch, liegt die Beweislast bei den Strafverfolgungsbehörden.

Frage 4:) Die Verordnung wurde gerade erst von der Innenbehörde angekündigt. Diese muss als nächstes vom Senat beschlossen werden. Zum genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens kann ich Ihnen noch kein Datum nennen.

Ich hoffe Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hansjörg Schmidt

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