Kommt das neue Staatsbürgerschaftsgesetz 2023?

Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.
Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Saifyounus K. •

Kommt das neue Staatsbürgerschaftsgesetz 2023?

sehr geehrter Herr Ebner,

ich möchte nachfragen ob das neu Staatsburgerschaftsgesetzt im 2023 kommt.

und gerne möchte ich fragen ob die Regierung anderes Entwurf hat wenn andere Partein gegen Gesetz abgestimmt.
das Problem legt bei Duldung Zeit zum bei spiel wenn die Duldung Zeit wird für gute integrierte angerecht wird, wird das Problem gelöst.

jetzt habe ich Blue Karkte seit 2 Jahren und voher hatte ich Duldung. ich abreite und ich mache Master Studium neben Job trotzdem kann ich nicht auf Staatburger beantragen weil ich Duldung hatte.

auch andere Sache warum wird Ausbildungszeit ( Ausbildungduldung ) beim Antrag auf Staatburger nicht angerechnet wird. ?

vielen Dank.

Vielen Grüße,
Saif

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.  Wir von Bündnis 90/Die Grünen wollen in der Ampel-Koalition die Bedingungen in Sachen Staatsangehörigkeit erleichtern und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen. Mehr als 20 Jahre nach der unsäglichen „Doppelpass-Kampagne“ soll für alle Einbürgerungen gelten, dass sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sind. Darüber hinaus wird die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter*innen-Generation dadurch gewürdigt, dass wir ihre Einbürgerung erleichtern. Dies sind Meilensteine in der Einbürgerungspolitik, die endlich den Lebensrealitäten vieler Menschen in unserem Land gerecht wird.

Wir Grüne setzen uns insbesondere für die folgenden Punkte ein:

  •  Schnellere Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren)
  • Unbestimmte Einbürgerungsvoraussetzungen wie die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ werden durch klare Kriterien ersetzt.
  • Stärkung des Geburtsortsprinzips: Kinder, deren ausländischer Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, sollen von Geburt an deutsche Staatsbürger*innen werden.
  • Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit.

Federführend liegt die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Der Referentenentwurf liegt bereits vor und wird hoffentlich noch in diesem Monat ins parlamentarische Verfahren eingebracht.

Für Fragen, die Ihre persönliche Situation betreffen, können Sie sich an eine Migrationsberatung vor Ort wenden. Eine Übersicht über Migrationsberatungsstellen in Deutschland finden Sie hier: https://hilfe.diakonie.de/hilfe-vor-ort/angebote-fuer-eingewanderte-und-gefluechtete/bundesweit/?text=&ersteller=&ansicht=karte. In Stuttgart befindet sich eine Beratungsstelle  in der Willi-Brandt-Str. 50, weitere Informationen dazu finden Sie auch hier (die Seite ist auch auf anderen Sprachen als Deutsch verfügbar): http://www.vij-wuerttemberg.de/migrationsberatung-fuer-erwachsene-zuwanderer-mbe.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

 

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