Sehr geehrter H. Ebner. Ich würde mich freuen, wenn sie zu der unten auszugsweise zitierten Zusammenfassung einer Studie eine Stellungnahme abgeben würden.

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Harald Ebner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans-Werner H. •

Sehr geehrter H. Ebner. Ich würde mich freuen, wenn sie zu der unten auszugsweise zitierten Zusammenfassung einer Studie eine Stellungnahme abgeben würden.

In einer Studie namens

"Android Mobile OS Snooping By Samsung, Xiaomi, Huawei and Realme Handsets"
vom 6.10.2021

heißt es (übersetzt) auszugsweise:

"Wir nehmen eine eingehende Analyse [...] von sechs Varianten des Android-
Betriebssystems, nämlich die von Samsung, Xiaomi, Huawei, Realme, LineageOS und /e/OS [vor].

Wir stellen fest, dass selbst bei minimaler Konfiguration und das Gerät im Leerlauf ist: [Dann]
übertragen diese Android-Varianten erhebliche Mengen an Informationen an den Betriebssystementwickler und
auch an Dritte (Google, Microsoft, LinkedIn, Facebook usw.), die System-Apps vorinstalliert haben.

Während eine gelegentliche Kommunikation mit OS-Servern zu erwarten ist, geht die beobachtete
Datenübertragung weit darüber hinaus und wirft eine Reihe von Datenschutzbedenken auf.

Es gibt kein Opt-out aus dieser Datenerfassung."

(Quelle:
https://www.scss.tcd.ie/Doug.Leith/ Android_privacy_report.pdf
)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Aus meiner Sicht sind hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit und klare datenschutzrechtliche Standards für Betriebssystementwickler sowie datenverarbeitende Dritte für ein Gelingen des digitalen Wandels unerlässlich.

Generell wollen wir als Bundestagfraktion von Bündnis 90/Die Grünen die Chancen der Digitalisierung auch zu dem Zweck zu nutzen, um gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Eine selbstbestimmte Nutzung digitaler Angebote erachten wir als wichtige Voraussetzungen, um an der digitalen Gesellschaft souverän teilhaben zu können. Um echte Wahlfreiheit im Internet zu gewährleisten, streiten wir für ein Recht auf Interoperabilität, damit Nutzer*innen Anbieter- und Plattformen unkompliziert wechseln können – beispielsweise soziale Netzwerke, Messenger-Dienste oder Streamingplattformen.

Eine spezifische Regulierung von Betriebssystemen existiert in der EU bislang nicht. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten greift aber die Datenschutz-Grundverordnung. In der Durchsetzung des Datenschutzrechts ist es oftmals schwierig, genaue Kenntnisse über den tatsächlichen Umgang von Android, iOS und Co zu erlangen - denn die Software ist nicht offen und die Datenströme sind für Nutzende nicht transparent. Datenschutzverstöße lassen sich deshalb nicht ohne weiteres aufdecken und ahnden. Mit dem Data Act will die EU Nutzenden künftig mehr Hoheit über die Daten vernetzter Geräte geben. Ob und wie sich dieses Gesetz auf Smartphones erstrecken wird, ist derzeit noch in der Diskussion.

Bzgl. der konkreten Studie: diese weist durchaus einen spezifischen Bezug sowohl zur Tätigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), als auch der Landesdatenschutzbehörden auf, die u.a. über die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aus regulatorischer Perspektive wachen. Vor diesem Hintergrund rate ich Ihnen, sich mit Ihren Bedenken an beide Behörden zu wenden, und um kritische Prüfung des dargestellten Zusammenhanges zu bitten. Da zugleich auch die Thematik des Verbraucherdatenschutzes betroffen ist, sind auch Erkenntnisse bei Bundes- und Landesverbraucherschutzorganisationen von Relevanz.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Ebner

 

 

 

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