Wie findet eine Überprüfung der Ausgaben auf das Sparsamkeitsprinzip und auf das Wirtschaftlichkeitsgebotes statt?

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Harald Güller
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Frage von Eva G. •

Wie findet eine Überprüfung der Ausgaben auf das Sparsamkeitsprinzip und auf das Wirtschaftlichkeitsgebotes statt?

Sehr geehrter Herr Giller,
Bei der Umsetzung von Projekten im Städtebau, werden den Kommunen oft Zuschüsse von bis zu 80 Prozent gewährt. Bund und Land finanzieren in Deutschland durch Steuergelder diese Ausgaben von knapp einer Milliarde Jährlich.
Wie findet eine Überprüfung der Ausgaben auf das Sparsamkeitsprinzip und auf das Wirtschaftlichkeitsgebotes statt?
In unserer Stadt wurden als Beispiel im Gehwegbereich statt ortsüblichen günstigen Belag für max 40 Euro Materialkosten, Granit verbaut für mindestens 250 Euro Materialkosten der Quadratmeter. Bei 2500 qm macht dies einen Unterschied. Oder dass man funktioniernde Lampen erhält, statt neue für über 250 000 Euro, bestehende Bäume in die Planung mit aufnimmt, statt neue zu pflanzen für über 150000 Euro.
Wo ist die Kontrollinstanz für diese Ausgaben?
Wieviel Prozent erhalten die Planer aktuell 2021 als Honorar auf die förderfähingen Baunettokosten?
Herzlichen Dank für Ihre Anworten, mit freundlichen Grüßen Frau G.

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Sehr geehrte Frau G.,

bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Das ist sowohl in den Haushaltsordnungen des Freistaats Bayern, der anderen Länder und des Bundes so geregelt. Die Verabschiedung der Haushalte liegt jeweils in der Zuständigkeit der Parlamente. Für Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans sind die Regierungen, also in Bayern die Staatsregierung verantwortlich. Die Überprüfung, ob beim Vollzug des Haushaltes die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten wurden, ist Sache der Rechnungshöfe. Bayerischer Oberster Rechnungshof im Freistaat. „Die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates einschließlich seiner Betriebe und Sondervermögen wird vom Obersten Rechnungshof geprüft. Der Oberste Rechnungshof nimmt die Prüfung entweder selbst vor oder lässt sie durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter vornehmen.“, heißt es dazu in der Bayerischen Haushaltsordnung. Es sind also die Rechnungshöfe am Zuge, die die Staatsausgaben auf Herz und Nieren prüfen und den jeweiligen Parlamenten dann einen Jahresbericht vorlegen. In Bayern passiert das meist im April. Der Haushaltsausschuss des Landtags befasst sich mit dem Rechnungshofbericht eingehend und anschließend auch das Plenum. Bei Verstößen gegen Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann der Landtag die Staatsregierung auffordern, Maßnahmen für Abhilfe zu ergreifen, dazu Fristen setzen und das Verhalten der Staatsregierung sogar missbilligen. Diese nicht abgeschlossenen Fälle landen dann nach Ablauf einer Frist wieder im Landtag zur Überprüfung.

Es ist also ein Zusammenspiel zwischen Staatsregierung und Landtag mit der Unterstützung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim staatlichen Handeln in Bayern garantieren soll.