Frage an Harald Weinberg bezüglich Soziale Sicherung

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Harald Weinberg
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Frage von Martin S. •

Frage an Harald Weinberg von Martin S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Hr. Weinberg,

was tun Sie bzw. die Linksfraktion im Bundestag konkret um eine transparente Neuregelung der ALG- II - Regelleistungen zu überprüfen? Wie sie sicher wissen muss die Bundesregierung bis zum 31.12.10 ein neues Gesetz zum SGB II beschließen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verlangt eine transparente und offene Neuberechnung der ALG-II - Regelleistungen für Kinder und Erwachsene.

Völlig offen und unbeantwortet ist bisher die Frage, ob bei einem ab 1.1.2011 geltenden Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum weiterhin sanktioniert werden darf.

Nachdem ich eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD - Fraktion gelesen habe, befürchte ich dass weder eine transparente Neuberechnung erfolgt noch dass die Bundesregierung das Urteil verfassungskonform umsetzen wird.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702752.pdf

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3bsa=details%3bpetition=13117

Mit freundlichen Grüssen

Martin Stopfer

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Stopfer,

die Fraktion DIE LINKE sieht die Überwindung von Hartz IV als eine ihre Hauptaufgaben an. Dazu gehört, dass die Fraktion auch die Umsetzung des Verfassungsgerichtsentscheidung vom 9. Februar genau beobachtet und die Regierung kontrolliert. Zu der Klärung, welche Vorgaben aus dem Urteil für die Politik folgen, hat die Fraktion in einem Fachgespräch Sachverständige eingeladen und konsultiert. Zudem nutzt die Fraktion das parlamentarische Fragerecht, um die beabsichtigte Neuvermittlung der Regelleistung für Erwachsene sowie die eigenständige Bedarfsermittlung für Kinder und Jugendliche zu kontrollieren. Diese Instrumente nutzt die Fraktion zur Informationsgewinnung, aber auch um Aspekte aufzuwerfen, die in der öffentlichen Diskussion bislang zu wenig aufgetaucht sind. So hinterfragt die Fraktion die Tauglichkeit des sog. Statistikmodells zur Ermittlung der notwendigen Leistungshöhe. Hier wird das Verbrauchsverhalten der untersten 20% der Bevölkerung zum Maßstab erhoben für das, was ein Mensch zum Leben braucht. Inwieweit tatsächlich die realen Bedarfe gedeckt werden können, bliebt außerhalb der Betrachtung. Dies ist umso problematischer, als wir einen sozialen Prozess erleiden, bei dem die Armen nicht nur zahlmäßig anwachsen, sondern auch noch ärmer werden. Zu befürchten ist also ein Teufelskreis: niedrige Einkommen der sog. Referenzgruppe führen zu unzureichenden Regelleistungen bei Hartz IV und dies fördert wiederum die Ausweitung des Niedriglohnsektors.

Die Bundesregierung sieht in dieser Entwicklung offensichtlich kein Problem und scheint auch nicht willens die Regelleistungen anzuheben. Der wahre Charakter dieser Regierung zeigt sich im sog. Sparpaket, nach dem die Hartz IV Berechtigten allein 2011 Einbussen allein beim Arbeitslosengeld II in Höhe von 2,4 Mrd Euro erleiden müssen. Gelder für eine Erhöhung der Regelleistungen sind im Haushalt für 2011 nicht vorgesehen; nicht einmal für einen moderaten Inflationsausgleich 2011 reicht der Haushaltsansatz. Hinzu kommt die dramatische Kürzung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik; so werden Zukunftsperspektiven für die betroffenen Menschen systematisch verbaut.

Die Fraktion Die LINKE wird den weiteren Verlauf der Reform genau verfolgen und wird ggf. eine unzureichende Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils auch als Verfassungsbruch benennen und öffentlich anprangern. Weitergehende Schritte müssen ggf. geprüft werden.

Hinsichtlich der Frage Sanktionen haben Sie Recht, dass es bislang keine verfassungsrechtliche Klarstellung gibt, ob angesichts des Grundrechtscharakters der Existenzsicherung eine Sanktionierung zu rechtfertigen ist. Für Die LINKE steht politisch fest: nein, eine Sanktionierung des Existenzminimums darf es nicht geben. Daher setzt sich Die LINKE für eine Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten ein.

Zu guter Letzt mache ich Sie noch auf einen aktuellen Beschluss des geschäftsführenden Parteivorstandes der LINKEN zur Umsetzung des Hartz-IV-Urteils aufmerksam: http://die-linke.de/partei/organe/parteivorstand/parteivorstand_20102012/beschluesse/umsetzung_des_bundesverfassungsgerichtsurteils_zu_den_hartzivregelsaetzen/

Mit freundlichen Grüßen

Harald Weinberg MdB