Frage an Harald Weinberg bezüglich Innere Angelegenheiten

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Harald Weinberg
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Frage von W H. •

Frage an Harald Weinberg von W H. bezüglich Innere Angelegenheiten

An Bundestagsmitglied H Weinberg

eindringliche Frage, u.a. zum
„Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

zu meiner Person: ich bin 70, verheiratet, 4 Kinder,
„in „Volkspartei sozialisiert“ und auch tlw aktiv,
versch. Ehrenämter, Dipl Ing / Pensionär

Da wir uns in der Gruppe derer sehen, denen
einerseits die Info in klass. NachrichtenMedien 'zu dünn' erscheinen und
andererseits die erlebbaren Aussagen/Handlungen der 'vom Volk' gewählten Vertreter nicht nachvollziehbar (?) erscheinen, bitte ich um eine kurze

Rückmeldung
zu Ihrer Position zum o.g. GesetzEntwurf
in Hinsicht auf Amtseid der Abgeordneten und
Ihrer eigenen Sicht evtl nicht deckungsgleich mit der Ihrer Fraktion.

Aus meiner Sicht bitte ich Sie persönlich und inständig,
dem o.g. GesetzEntwurf in diesem dem GG und Ihrem Eid nicht entsprechenden Sinn
die Zustimmung zu versagen.

(Interessieren würden uns auch Aussagen z.B. zum 'Sterbehilfe“Gesetz, zur Veränderung von DatenschutzGesetzen, … zu FreiHandelsAbkommen /'SchiedsGerichte')

Wir sind nicht politikverdrossen, wir entwickeln uns in Richtung Politiker verdrossen.

Es grüßt Wilhelm Holub

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Holub,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Da meine Fraktion DIE LINKE. bereits das 2. Coronagesetz, das weit reichende Ermächtigungsverordnungen für den Bundesgesundheitsminister vorsah, aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt hat, ist es ziemlich sicher, dass wir auch einer Ausweitung (zeitlich oder sachlich) der Befugnisse des BMG unsere Zustimmung verweigern werden.

Meine Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag ins parlamentarische Verfahren zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz gegeben, der unsere Position entsprechend widergibt. Online finden Sie ihn hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923942.pdf Im wesentlichen geht es dabei um drei Dinge:

1. Die Diskussionen und Entscheidungen müssen wieder in die Parlamente zurück. Zwar ermöglicht das Infektionsschutzgesetz es, dass Bund und vor allem die Länder per Verordnungen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung qua Exekutive durchsetzen können. Aber in der Phase, in der wir uns derzeit befinden, muss die Zeit der Verordnungsermächtigungen vorüber sein und die Zeit der normalen legislativen Akte ist wieder gegeben.

2. Das ermöglicht dann auch eine echte Abwägung, welche Maßnahmen denn tatsächlich wirksam und sinnvoll sind. Mehrere der jetzt "erlassenen" Maßnahmen haben aus meiner (unserer) Sicht nur eine sehr geringe Evidenz. Dazu gehört die Schließung von Kultureinrichtungen, die während der Pandemie in aller Regel ohnehin schon weniger Besucher hatten als davor. Abstandsregeln, Belüftung und v.a. Kontaktnachverfolgung sind da sehr gut zu realisieren, so dass diese Maßnahme wenig zur Eindämmung beizutragen vermag.

3. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen des erneuten (Teil-)Lockdowns müssen vollständig aufgefangen werden.

Herzlichen Gruß und bleiben Sie gesund

Harald Weinberg