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Gehören Sie zu den 110 (von 120) SPD - Abgeordneten, die den Antrag der Grünen für eine schnelle Erteilung der Visa für die ehemaligen afghanischen Ortskräfte abgelehnt haben?

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Hendrik Bollmann
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Frage von Wolfgang M. •

Gehören Sie zu den 110 (von 120) SPD - Abgeordneten, die den Antrag der Grünen für eine schnelle Erteilung der Visa für die ehemaligen afghanischen Ortskräfte abgelehnt haben?

Wenn ja, weil es ein Antrag der Grünen war?

Wenn ja, weil es Koalitionsverpflichtung war?

Gab es denn keine alternative Möglichkeit, diesem beschämenden, moralisch-christlich(!?!?) verwerflichen und beispielhaft zynischen ("kein politisches Interesse mehr") Bruch einer Zusage durch Ihren politischen "Partner" Dobrindt zu widersprechen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe bei der Abstimmung eine Persönliche Erklärung abgegeben, diese können Sie gerne in voller Länge hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/21/21046.pdf 

Die Abstimmung über die Aufnahme gefährdeter Afghaninnen und Afghanen war für mich und die SPD-Bundestagsfraktion keine einfache Entscheidung. Mit Blick auf die Fortschritte bei der Aufnahme und die Bemühungen der Bundesregierung, eine Lösung für alle Menschen in den Programmen zu finden, sind die Anträge von Bündnis90/Die Grünen allerdings in Teilen überholt.

Deutschland hat in den vergangenen Jahren bisher gut 20.000 Ortskräfte und etwa 16.000 bedrohte Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten aufgenommen – jeweils inklusive ihrer Familienangehörigen. Diese Zahl steht für ein starkes humanitäres Engagement. Aktuell warten noch rund 1.900 afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage in Pakistan, darunter 219 Ortskräfte, 60 Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und 1.027 Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns weiterhin dafür ein, dass alle Menschen mit einer Aufnahmezusage, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem der vier Programme, auch tatsächlich nach Deutschland kommen. Das ist unsere Verantwortung und entspricht unserem Selbstverständnis als internationaler Akteur. Das Bundesinnenministerium hat mittlerweile bestätigt, dass alle Personen mit einer rechtsgültigen Aufnahmezusage – nach Abschluss eines Sicherheitsinterviews – nach Deutschland einreisen können. Bislang betrifft dies vor allem Begünstigte des Bundesaufnahmeprogramms, deren Einreise noch in diesem Jahr geplant ist.

Für die anderen Betroffenen, die eine Aufnahmezusage nach § 22 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, prüft das Ministerium derzeit alternative Lösungen wie etwa finanzielle Unterstützung, Hilfe bei der Rückkehr nach Afghanistan oder die Ausreise in sichere Drittstaaten. Einige Menschen haben bereits eine Aufnahme in Drittstaaten gefunden, und das BMI führt weiterhin Gespräche, um weitere Lösungen zu entwickeln.

Doch für uns bleibt es klar: Das abgegebene Versprechen, alle afghanischen Staatsangehörigen mit einer Aufnahmezusage aufzunehmen, muss eingehalten werden. Sollte eine Aufnahme in Deutschland nicht möglich sein, muss eine sichere Lösung für die Betroffenen gefunden werden. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass alle, die auf die Aufnahme warten, die Unterstützung und Sicherheit erhalten, die sie dringend benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik Bollmann

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