Frage an Henning Homann bezüglich Innere Sicherheit

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Henning Homann
SPD
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Frage von Kurt M. •

Frage an Henning Homann von Kurt M. bezüglich Innere Sicherheit

Bei Spiegel Online ist zu lesen "Ein Video über rechte Gewalt gegen Flüchtlinge im sächsischen Heidenau kursiert im Netz und wird wenig später gelöscht. Der SPD-Abgeordnete Henning Homann hatte es zuvor gesichert, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und Strafanzeige erstattet. " Quelle: http://www.spiegel.de/video/heidenau-spd-politiker-veroeffentlicht-neonazi-video-video-1602221.html

Guten Tag Herr Homann,

ist das herunterladen und öffentlich zugänglich machen eines Amateur-Videos an dem man keine Rechte besitzt in ihren Augen eine Urheberrechtsverletzung?

In dem Spiegel Online Video berichten Sie, dass sie oft das Internet durchsuchen nach entsprechenden Material und zur Anzeige zu bringen. Ist diese Tätigkeit einseitig auf das rechte Spektrum begrenzt oder intervenieren Sie auch bei Linksextremer- oder Ausländergewalt die auf entsprechenden Videoplattformen von den Filmenden zur Schau gestellt wurde?

Können Sie ein paar Beispiele nennen wo Sie z.B. gegen linke 1.Mai Demonstranten ebenso interveniert haben?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müllert,

zu allererst möchte ich mich bei Ihnen dafür entschuldigen, dass Sie mit
einer Antwort so lange habe warten lassen. Grund hierfür war, dass die
Benachrichtigung, die ich gewöhnlich erhalte, wenn jemand eine Anfrage
bei abgeordnetenwatch.de an mich stellt, nicht in meinem E-Mail-Postfach
ankam. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis.

Ich halte Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung im
Grundsatz für falsch. Hier spielt es erstmal für mich keine Rolle, ob
sich diese gegen Menschen oder Gegenstände richtet. Einen qualitativen
Unterschied macht es nichts desto trotz, ob ich auf einen Kopf
einschlage, mit Steinen werfe oder eben Gegenstände beschädigt werden.
Gewalt gegen Leib und Leben ist absolut inakzeptabel. Zur politischen
Auseinandersetzung stehen den Menschen genügend andere Mittel zu
Verfügung, z. B. Demonstrationen, Diskussionsrunden und Petitionen. Am
Ende ist es auch jedem gestattet sich in Bürgerinitiativen oder Parteien
zu organisieren und so Einfluss auf aktuelle Politik zu nehmen.

Natürlich verbringe ich nicht jeden Tag bei Facebook, Youtube oder
anderen Internetportalen auf der Suche nach Videos oder sonstigem
strafrechtlich relevanten Material. Das ist eindeutig die Aufgabe der
Polizei. Zum anderen habe ich als Abgeordneter nicht die Zeit mich
permanent in Sozialen Netzwerken rumzutreiben.

Kommen wir nun zu den Ereignissen in Heidenau:

Ich war damals selbst live vor Ort und weiß aus unmittelbarer Erfahrung
welch ein Gewaltausbruch dort passiert ist. Als ich wieder zu Hause war
habe ich mich im Internet über die Geschehnisse aus anderen Perspektiven
informiert. Unter anderem bin ich dabei auf das angesprochene Video
gestolpert, welches augenscheinlich von unmittelbar Beteiligten
eingestellt worden ist.

55 Verfahren wurden zur Anzeige gebracht. Davon Stand Januar 2016 25
Verfahren seitens der Polizei an die Staatsanwaltschaft übergeben.

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