Frage an Heribert Hirte

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Heribert Hirte
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Frage von Guido F. •

Frage an Heribert Hirte von Guido F.

Sehr geehrter Herr Prof. Hirte,

ich danke Ihnen für Ihre Antworten auf meine Anfragen vom 26. Februar 2014 und vom 28. Mai 2015. Hinsichtlich Ihrer Überzeugung von der Verfassungsmäßigkeit der automatischen jährlichen Diätenerhöhung sehe ich jedoch weiteren Klärungsbedarf.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht zwar nicht entschieden, wie ich fälschlicherweise darstellte, aber es wies darauf hin, dass jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung im Plenum zu diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber als einer selbständigen politischen Frage zu entscheiden ist.

Wodurch erfüllt das Parlament diese verfassungsrechtliche Vorgabe, wenn Anpassungen der Abgeordnetenentschädigung ab dem 1. Juli 2016 jedes Jahr automatisch durchgeführt werden und man sich einer öffentlichen Diskussion über Notwendigkeit und Umfang jeder einzelnen Anpassung entzieht?

Warum reicht es Ihres Erachtens zudem aus, dass zukünftig zu Beginn jeder Legislaturperiode nur noch über die Fortsetzung des bloßen Anpassungsmechanismus entschieden werden soll, wobei sich eine Diskussion über die Höhe der Veränderung aufgrund der Bindung an den Nominallohnindex erübrigt?

Da das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus schon beanstandete, dass im Saarland das Präsidium des Landtags über die Höhe der Abgeordnetendiät entschied, wie beurteilen Sie dann, dass künftige Diätenanpassungen im Bund nun vom Bundesamt für Statistik erarbeitet werden?

Abschließend würde mich noch interessieren, warum Sie es überhaupt für nötig erachten, dass Ihre Bezüge, die schon jetzt das Vielfache eines durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommens betragen, auch noch jedes Jahr automatisch erhöht werden, ob Sie die aktuell gültige Mindestlohnregelung für ausreichend halten, um jedem Vollzeitbeschäftigten eine seiner Leistung angemessene Lebensführung und Alterssicherung zu ermöglichen, und ob Sie sich für eine jährliche ALG2-Erhöhung auf Basis des Inflationsindex einsetzen werden.

Freundliche Grüße

Guido Friedewald

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CDU

Sehr geehrter Herr Friedewald!

Herzlichen Dank sowohl für Ihre private Zuschrift als auch für Ihre erneute Nachfrage an Herrn Professor Hirte. Für meinen Chef stellt sich die Frage, ob Sie persönlich an der Diskussion interessiert sind oder ob Sie vielmehr daran interessiert sind, dass Professor Hirte seine Positionen öffentlich macht.

Für ersteres hält Professor Hirte tatsächlich das persönliche Gespräch für deutlich sinnvoller, da man dabei sofort auf etwaige Gegenargumente reagieren kann. Der gegenseitige Austausch von Emails ist hierzu nur mäßig sinnvoll - und bindet zudem auch durch jeweilige Klarstellungen deutlich Ressourcen, die dann im Büro und bei Herrn Professor Hirte nicht für die übrige politische Arbeit zur Verfügung stehen. Sollten Sie an zweitem interessiert sein, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Professor Hirte zu den Themen, für die er in der CDU/CSU-Fraktion als Berichterstatter zuständig ist (Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht/Juristenausbildung/Internationaler Handel/…), in der Regel seine Positionen ausführlich auf seiner Homepage durch Pressemitteilungen und Positionspapiere erklärt. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass ausgefeilte und inhaltlich in allen Feinheiten kohärente Positionspapiere zu den meisten anderen Themen letztlich bereits an dem begrenzten Zeitbudget von Herrn Professor Hirte scheitern. Diese Zeit möchte er vielmehr in die Themen investieren, bei denen er zuständig ist - und bei denen demnach seine Einflussmöglichkeiten auch deutlich ausgeprägter sind. In diesem Zusammenhang verweise ich z.B. auf seine Ausführungen zur Tarifeinheit oder zum Anfechtungsrecht, die auch auf der Homepage einsehbar sind.

Rein inhaltlich mag ich hier zudem anmerken, dass der Bundesgesetzgeber gerade keine Verknüpfung mit einer bestimmten Beamtenbesoldung vorgenommen und auch „nur“ eine Entscheidung für die laufende Legislatur getroffen hat. Zudem lässt sich auch die BVerfGE so lesen, dass eine Kopplung an die Beamtenbesoldung unzulässig ist, weil so bei der Entscheidung über diese nicht mehr frei entschieden werden könne, da auch gleich noch verdeckt über „sich selbst“ mitentschieden würde. Jedenfalls eine verfassungsrechtlich sehr komplexe Materie, die natürlich nicht schwarz oder weiß sondern in vielen Bereichen immer grau sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

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Büroleiter | Wiss. Mitarbeiter