Frage an Heribert Hirte bezüglich Innere Sicherheit

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Heribert Hirte
CDU
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Frage von Uli B. •

Frage an Heribert Hirte von Uli B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Hirte!

Wie stehen Sie zu dem aktuell von einigen Parlamentariern geforderten Verbot der „Grauen Wölfe“?
Wäre dies nicht ein längst überfälliger Schritt - und zudem (nach dem Verbot in Frankreich) ein Zeichen der Solidarität mit unseren französischen Nachbarn?
Können Sie es angesichts der islamistischen Anschläge in Frankreich und in Wien befürworten, dass eine rechtsextremistische Gruppierung, die seit vielen Jahren in Deutschland aktiv ist, weiterhin tätig bleiben darf?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Uli Baldauf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baldauf,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage.

Ich unterstütze die Bestrebungen in meiner Fraktion, die sogenannten „Grauen Wölfe“ zu verbieten. Meines Erachtens nach ist ausreichend belegt, dass in dieser Organisation offener Rassismus, Antisemitismus oder Antiliberalismus befördert werden sollen.

Vor einem Verbot eines Vereines steht die entsprechende Einschätzung durch den Verfassungsschutz oder die Landesverfassungsschutzämter. Nach § 3 des Vereinsgesetzes obliegt in Folge das Verbot von Vereinen dem Bundesinnenminister oder den obersten Landesbehörden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken.

Wir im Deutschen Bundestag können die Bundesregierung per Antrag auffordern, ein Verbotsverfahren für einen Verein zu prüfen.

Wie immer ist Teil der Abwägung, ob ein Verbot sinnvoll erscheint, ob dieser Schritt tatsächlich solche Vereine bzw. die Mitglieder daran hindert, ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten auszuüben. Die sogenannten „Grauen Wölfe“ sind Teil der rechtsextremistische türkische „Ülkücü“-Bewegung. Es ist eine schwierige Abwägung, ob ein Verbot eines Vereines nicht nur dazu führt, dass sich Aktivitäten in andere Vereine eines Netzwerkes verlagern oder, und dieser Schritt ist für die Verfassungsschutzorgane umso herausfordernder, ihre Aktivitäten in gleichem Maße im „Untergrund“ stattfinden würden.

Der Vorstoß, ein Verbot der „Grauen Wölfe“ voran zu treiben, wird fraktionsübergreifend getragen. Ich würde mir daher auch wünschen, eine Entscheidung zumindest im Bundestag hierzu im gemeinsamen Geiste zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Hirte