Ist Ihnen bekannt, dass kein Riester-Anbieter Minderungsbeträge nach §92a EStG annimmt?
Sehr geehrter Herr Katzenstein,
wir möchten 2 neue Riesterverträge zur Minderung (Ziel: Auflösung) unseres Wohnriesters / Wohnförderkontos (WfK) bei der LBS im Zuge der gesetzlichen Möglichkeiten nach §92a EStG (Stichwort Minderungsbetrag) verwenden.
Man kann theoretisch (nach besagtem §92a EStG) auf andere Riester-Verträge beliebige Summen einzahlen, die das WfK vermindern sollen.
Hierzu muss man allerdings zunächst dem Anbieter des NICHT-WOHN-Riester Vertrags (=neue Abzuschließende Verträge; pro Person ein Vertrag) mitteilen, dass es sich um Minderungsbeiträge des WfK handelt. Dies muss der neue Anbieter der ZfA übermitteln.
Leider sind wir bisher (= monatelange Suche) daran gescheitert, einen Riester-Anbieter zu finden, der diese Minderungbeträge annimmt.
Auch der Verbraucherzentrale sind keine Anbieter bekannt.
Problem: das WfK wächst bis zur Rente um 2%/ Jahr ohne Minderungsmöglichkeit obwohl gesetzlich vorgesehen. -> hohe Belastung im Alter
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, und entschuldigen Sie bitte vielmals die späte Rückmeldung! Leider ist Ihre Nachricht bei mir untergegangen.
Zu Ihrer sehr speziellen Frage rund um Minderungsbeträge nach § 92a EStG kann ich Ihnen leider keine konkrete Auskunft geben, da es sich hierbei um eine bundesgesetzliche Regelung und damit um ein Thema der Bundespolitik handelt.
Gerne gebe ich Ihr Anliegen jedoch an Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag weiter. Vielen Dank für den wichtigen Hinweis auf die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen.
Freundliche Grüße
Hermino Katzenstein
