Frage an Hilde Mattheis bezüglich Soziale Sicherung

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Hilde Mattheis
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Frage an Hilde Mattheis von Gerhard R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau MdB Hilde Mattheis und Vorsitzende der DL 21

Diese Fragen möchte ich nicht nur dem SPD-Vorsitzenden zu Gemüte führen, sondern dazu auch gern die Position der DL 21 erforschen:

Ihr nettes JobCenter - und das mitten im Wahlkampf...

Sehr geehrter Herr MdB Gabriel,

nun ist es ja leider regelmäßig so, dass einem die Sünden der Vergangenheit regelmäßig auf die Füße fallen und/oder vorgehalten werden!
Aus meiner Sicht, naja, zumneist und wohl auch zu Recht!

So kann ich es - leider nicht - unterlassen, der SPD und ihren Mandatsträgern das Treiben der JobCenter (naja, wer hat´s SGB II verfasst) jeweils mit Wonne um die Ohren zu schlagen, so auch wieder in diesem Falle, ich zitiere einfach mal:
"Jobcenter empfiehlt Arbeitslosen: Nur noch Leitungswasser trinken! "
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/07/19/jobcenter-empfiehlt-arbeitslosen-nur-noch-leitungswasser-trinken/
...
"Hartz-IV-Bezieher zu Rauchentwöhnungskurs gezwungen...
... Es ist erschreckend, wie erwachsene Menschen unmündig gemacht werden, nur weil sie auf Sozialleitungen angewiesen sind. Wobei sich die Frage stellt, welche Aufgaben ein Jobcenter eigentlich hat. ..."
http://www.rauchernews.de/news/2012/11/25/hartz-iv-bezieher-zu-rauchentwoehnungskurs-gezwungen/

Nunmehr zum Fragenkatalog:
Der Kanzlerkandidat der SPD, Herr Steinbrück, hält sich ja in dieser Frage sehr bedeckt, auch das SPD-Wahlprogramm sprudelt an Reformvorschlägen in Sachen "Neuordnung und Rechtskonformitäts-Controlling" des SGB II und des Treibens der JonCenter auch nicht gerade über, daher:
Was wird die SPD im Falle einer Regierungsübernahme oder im Falle einer Regierungsbeteiligung,
1.) im Rahmen der Gesetzgebung unternehmen, um der Willkürlichkeit des Handelsn von JobCentern angemessene Grenzen zu setzen,
2.) durch klare Normenbindung dem Übermaß an Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten aller Instanzen angemessene Grenzen zu setzen
(und damit ist nicht die Einschränkung der Prozesskostenhilfe gemeint!)

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