Frage an Hilde Mattheis bezüglich Gesundheit

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Hilde Mattheis
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Frage von Anna B. •

Frage an Hilde Mattheis von Anna B. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Mattheis,

es geht mir um die nationale Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPR).

Immer wieder lese ich von Abgeordneten, dass sie auf andere Abgeordneten verweisen, die mehr Ahnung darüber hätten.

Fage 1: Ist es nicht so, dass alle Abgeordneten im Bundestag über ein solch wichtiges Thema abstimmen müssen?
Wenn ja, wird dann einfach nach Bauchgefühl oder Hörensagen die Stimme abgegeben?

Frage 2: informieren sich die Abgeordneten eingehend über mehrere unabhängige Portale? Ärzte, die im Internet darüber schreiben, wissenschaftlich fundierte Studien?

Und ich lese auch immer wieder, dass das deutsche Krebsvorschungsinstitut herangezogen wird um seine Meinung zu bilden.

Frage 3: Gibt es eine wissenschaftlich fundierte Studie vom deutschen Krebsvorschungsinstitut oder berufen sich die Abgeordneten immer nur auf die Stellungsnahme desselben, das ja nur mal eine Meinung darstellt (es könnte sein, es ist möglich....) aber noch lange keine richtige Studie?

Frage 4: Können sie mir einen Link zu einer solchen Studie geben? Ich finde keine.

Frage 5: Gibt es noch andere Studien und welche haben sie gelesen?

Ich selbst konnte auf folgender Seite "echte" Studien und gutes Infomaterial finden: http://blog.rursus.de/2015/07/liste-der-studien-zum-thema-e-zigarette-stand-juli-2015/ und http://ig-ed.org/wp-content/uploads/2015/03/vapebriefing-D1.pdf und http://www.biomedcentral.com/1741-7015/12/225

Es geht das Gerücht um, dass die Pharma- und Tabakindustrie sehr großes Interesse daran hat, diese E-Zigarette vom Markt stark einzuschränken.

Frage 6: Kann ich darauf vertrauen, dass sich Politiker wirklich unabhängig von dieser Lobbyarbeit ihre Meinung bilden?

Bitte beantworten sie mir doch alle meine Fragen und ich hoffe, dass sie sich nicht so verhalten wie manche andere Abgeordneten, die nur eine Standardantwort schreiben. Es hängen von dieser Entscheidung ja Menschenleben ab.

Freundliche Grüße

Anna Becker

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SPD

Liebe Frau Becker,

vielen Dank für Ihre Fragen zur EU-Tabakproduktrichtlinie.
Leider ist es mir nicht möglich, Ihre Fragen im Einzelnen zu beantworten, denn das Thema ist bisher im Bundestag im Allgemeinen und im Gesundheitsausschuss, (dem ich angehöre), im Speziellen noch nicht aufgeschlagen.

Die EU-Tabakproduktrichtlinie wurde im April 2014 von der Europäischen Union erlassen. Wie alle Richtlinien der EU benötigt sie aber für ihre Umsetzung einen Rechtsakt auf Ebene der Mitgliedstaaten, d.h. üblicherweise ein Gesetz, dass die Richtlinie in Deutschland umsetzt, so dass sie tatsächlich rechtskräftig wird. Dafür hat Deutschland im vorliegenden Fall zwei Jahre Zeit - also bis Mai 2016. Federführend in Deutschland für die Umsetzung ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Nach Informationen des BMEL sind dort bisher mehrere Gespräche zur Umsetzung mit Vertretern verschiedener Verbände geführt worden, die auf der Website des Ministeriums einsehbar sind ( http://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/Gesundheit/NichtRauchen/_Texte/Gespraeche_Tabakindustrie.html ). Nunmehr bereitet das Ministerium einen Gesetzesentwurf vor, der voraussichtlich im Herbst 2015 in den Bundestag gegeben wird und erst dann werden sich die zuständigen Ausschüsse - in diesem Fall vermutlich der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie mitberatend der Gesundheitsausschuss mit dem Thema befassen. Mit einem fertigen Gesetz ist somit wahrscheinlich erst 2016 zu rechnen.

Hinzu kommt, dass derzeit Klagen verschiedener Unternehmen gegen die Tabakproduktrichtlinie vorliegen. Es wäre möglich, dass der Gesetzgebungsprozess verzögert wird, um das Ergebnis dieser Klagen abzuwarten, da es nicht zielführend ist, ein Umsetzungsgesetz für eine Richtlinie zu beschließen, die selbst nicht europarechtskonform ist. Das würde dann möglicherweise auch das entsprechende nationale Gesetz nichtig machen.

Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Ihnen zu den Details bzw. konkreten Forschungsergebnissen zu den genauen Bestimmungen der Richtlinie nichts sagen kann, da, wie gesagt, dies erst relevant wird, wenn dieses Thema im Ausschuss behandelt wird.
Die Behandlung im Ausschuss wird dann oftmals mit Anhörung von Expertinnen und Experten gestaltet, die den Bundestagsabgeordneten ihre Meinung zum vorliegenden Gesetz erörtern und unsere Fragen beantworten. Dazu könnte im vorliegenden Fall auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) gehören. Es obliegt aber den einzelnen Fraktionen, Experten für eine Anhörung im Ausschuss zu benennen.
Generell ist die Arbeit von Verbänden, Vereinen und NGOs als Information für Abgeordnete sehr wichtig, denn sie liefern für eine Entscheidungsfindung viele wertvolle Hinweise, Stellungnahmen, Vorschläge u.ä. Innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft mit den unterschiedlichsten Interessen und Meinungen ist eine parlamentarische Arbeit ohne Lobbyismus gar nicht möglich. Wichtig ist aber, dass dieser transparent verläuft und natürlich, dass die Abgeordneten zwar die Informationen bekommen, aber unbestechlich bleiben. Abgeordnete sollen politische Entscheidungen unabhängig von Versprechen oder gar Drohungen von Lobbyisten treffen.

Mit freundlichen Grüßen,
Hilde Mattheis, MdB