Frage an Hilde Mattheis bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

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Hilde Mattheis
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Frage von Bruno S. •

Frage an Hilde Mattheis von Bruno S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Mattheis,

in wenigen Wochen wird der Deutsche Bundestag über mehrere Vorlagen zur geplanten Novellierung des Stammzellgesetzes entscheiden. Das Kolpingwerk Deutschland, aber auch wir in der Kolpingsfamilie Vöhringen beschäftigen uns seit langer Zeit mit diesem Thema und haben stets betont, dass der Schutz des menschlichen Lebens Vorrang vor den Belangen der Forschung haben muss. Da nach herrschender Meinung in der Wissenschaft menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt, verbietet sich nach unserer Auffassung eine Forschung an embryonalen Stammzellen. Daher kommt auch eine Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz nicht in Betracht. Wer diesen Stichtag einmal verschiebt, wird dies auch ein zweites oder drittes Mal tun müssen; jeweils mit gleicher Begründung.
Von den dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Gesetzentwürfen entsprechen zwei den Zielen des Kol-pingwerkes: Dies sind einerseits der Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria Eichhorn et al. „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschut-zes im Zusammenhang mit menschlichen embryonalen Stammzellen“ Drs 16/7983 als auch der Gesetzent-wurf der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Julia Klöckner et al. „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes“ Drs 16/7984.
Wir sind Ihnen für eine kurze Rückmeldung dankbar, wie und warum Sie sich in dieser Frage entscheiden, da wir unsere Mitglieder als Bürgerinnen und Bürger Ihres Wahlkreises gerne orientieren möchten. Für viele unserer Mitglieder spielt die Haltung ihres/ihrer Abgeordneten auch mit Blick auf die im Jahr 2009 anstehen-den Wahlen zum Deutschen Bundestag eine Rolle.
Für Ihre Bemühungen danken wir recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen

Kolpingfamilie Vöhringen
Bruno Scherb, Vorsitzender

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scherb,

vielen Dank für Ihre Frage zur anstehenden Novellierung des Stammzellengesetzes.

Um es vorweg zu sagen, bei der Novellierung des Stammzellengesetzes unterstütze ich den Gesetzentwurf der Kollegen René Röspel, Ilse Aigner und anderer. (Drs. 16/7981)
Für mich ist dieser Gesetzentwurf eine konsequente Fortsetzung des schon bestehenden Stammzellengesetzes, das sich in seiner Grundausrichtung bewährt hat. Mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung werden die streng reglementierten Voraussetzungen für die Verwendung von embryonalen Stammzellen beibehalten und damit der umfassende Schutz dieser Stammzellen vor Missbrauch gewahrt.

Ich denke weiterhin, dass eine solche eingeschränkte Verwendung von embryonalen Stammzellen im Bereich der Forschung insgesamt im Sinne der Menschen ist, wenn es z.B. gelingt, schwere Krankheiten besser zu behandeln oder sogar zu heilen. Natürlich bin ich mir auch bewusst, dass das menschliche Leben unser höchstes Gut ist. Nicht umsonst ist die Novellierung des Stammzellengesetzes als Gewissensentscheidung vorgesehen.

Die Verschiebung des Stichtages soll der Anpassung an mittlerweile auftretende praktische Problemstellungen der Forschungsarbeit dienen. Diese Regelung ist meiner Meinung nach die logische Konsequenz der allgemeinen Befürwortung einer eingeschränkten Stammzellenforschung. Daher ist für mich der Gesetzentwurf der Kollegen Priska Hinz, Julia Klöckner und anderer (16/7984) nicht vollständig nachvollziehbar, da dieser die embryonale Stammzellenforschung eben nicht grundsätzlich ablehnt und dennoch auf eine Verschiebung des Stichtages verzichtet. Embryonale Stammzellen dürfen hier weiter verwendet werden und auch die inländischen Forscherinnen und Forscher werden durch die Beseitigung der Rechtsunsicherheit bei der Beteiligung an internationalen Projekten unterstützt.
Übrigens bin ich der Auffassung, dass eine Orientierung der Forschung auf nicht-embryonale Stammzellen wünschenswert wäre. Wann und wie dies geschieht, muss sich allerdings in der Wissenschaft entscheiden. Solange sollte eine Verwendung embryonaler Stammzellen im Rahmen der bewährten Gesetzgebung möglich sein.