Frage an Hilde Mattheis bezüglich Gesundheit

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Hilde Mattheis
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Frage von Walter V. •

Frage an Hilde Mattheis von Walter V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Mattheis,

die Koallition hat die Krankenversicherungspflicht beschlossen zum 1.1.2009. Dies war eine gute Entscheidung, doch nur für diejenigen die Sie auch bezahlen können. Warum ist es in unserem Sozialstaat nicht möglich hier eine Gleichberechtigung herbeizuführen?

Ich war seit meinem 18 .Lebensjahr ein Kleinverdiener und habe mich nach kurzer Arbeitslosigkeit 1988 Selbständig gemacht und habe mit 1996 noch ein kleines Geschäft zugelegt. Zur Sicherheit habe ich meine für das Alter vorgesehene Immobilie der Bank gegeben. Doch nach 2 jahren ging der Umsatz rapide zurück und langsam verschwand das Eigentum um die Insolvenz zu vermeiden. Sogar die ganzen Versicherungen kündigte ich um die Beiträge für das Geschäft zu verwenden. Doch alles führte, dann 2005 zur Aufgabe.

Nun um aus die Schulden zu tilgen ging das ganze Vermögen drauf und ein Freund kam mir noch entgegen. Übrig blieb noch mein Haus das ich mit meiner Familie bewohne und eine kleine Rente aus der BFA unter € 800.Meine Frau hat 1/3 Lehrauftrag und unsere Tochter möchte jetzt gerne studieren. Mich freut es zwar jetzt, dass die PKV mich aufnehmen muß, doch mit der Pflege geht beinahe die ganze Rente drauf.

Wie soll ich die Fixkosten für´s Leben,Wohnen etc.finanzieren ?

Können Sie mir als Vertreterin des Volkes einen Rat geben, ohne das Haus und Hof für meine Familie verloren geht !

Es würde mich freuen einen durchführbaren Vorschlag zu bekommen.

Hier wäre doch eine einheitliche Krankenversicherung für einen Standartbeitrag zu empfehlen, mit Leistungen für alle gleich. Wer sich mehr leisten kann, kann sich ja noch privat Zusatzversichern.

Über Ihre Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß
W.V.

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Sehr geehrter Herr Vögele,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Krankenversicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung.

Selbstverständlich muss in einem immer noch verhältnismäßig wohlhabenden Land wie Deutschland jede und jeder das Recht auf eine Krankenversicherung haben, die das medizinisch Notwendige abdeckt. Dafür bürgt nicht zuletzt das grundgesetzlich verankerte Sozialstaatsprinzip.

In Ihrem Schreiben bemerken Sie richtig, dass die Krankenversicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2009 eingeführt wird. Im Zuge der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform müssen die privaten Krankenversicherungen aber bereits seit dem 1. Juli 2007 einen stark reduzierten Tarif anbieten - den modifizierten Standardtarif. Anspruch auf eine Versicherung im modifizierten Standardtarif haben sowohl Personen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben, als auch Personen, die nie versichert waren und aufgrund ihrer beruflichen Biografie der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind - so insbesondere Selbständige. Den von Ihnen geschilderten Informationen zufolge können Sie also prüfen, ob der modifizierte Standardtarif für Sie in Frage kommt.

Der Leistungsumfang des modifizierten Standardtarifs ist dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die privaten Versicherungsunternehmen können im modifizierten Standardtarif niemanden ablehnen, der zur Aufnahme berechtigt ist. Es dürfen keine Risikoausschlüsse oder Risikozuschläge bei Vorerkrankungen erhoben werden, auch Altersbeschränkungen gelten keine. Die Höhe des Beitrages ist vom Alter und Geschlecht des Versicherten abhängig, nicht von seinem Gesundheitszustand.

Der Beitrag zum modifizierten Standardtarif ist begrenzt auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung - im Jahr 2007 waren das 505,88 Euro monatlich pro versicherter Person. Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Kindern ist nicht möglich. Der Beitrag wird halbiert, wenn durch die Zahlung des Höchstbetrags Hilfebedürftigkeit entstehen würde (§ 315 Abs. 2 Satz 2 SGB V in Verbindung mit §12 Abs. 1c Satz 4 bis 6 VAG).
Entsteht auch durch die Zahlung des reduzierten Beitrags Hilfebedürftigkeit, beteiligt sich der nach dem Sozialgesetzbuch zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) im erforderlichen Umfang am Beitrag, soweit dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird. Der maximale Zuschuss betrug im Jahr 2007 110,12 Euro (das entspricht dem Betrag, der vom zuständigen Träger für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenkasse zu entrichten ist).

Die Hilfebedürftigkeit muss vom zuständigen Träger auf Antrag des Versicherten geprüft und bescheinigt werden. Die Bescheinigung ist dem privaten Krankenversicherungsunternehmen vorzulegen.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Ein Versicherter hat im modifizierten Standardtarif den Höchstbeitrag von 505,88 Euro zu leisten. Weil er durch die Zahlung des Höchstbeitrags hilfebedürftig würde, wird der Betrag auf die Hälfte (also 252,94 Euro) reduziert. Davon kann der Versicherte 180 Euro selbst tragen - darüber hinaus gehende Zahlungen würden bei ihm jedoch Hilfebedürftigkeit verursachen. In diesem Fall zahlt ihm der zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) einen Zuschuss von 72,94 Euro.

Die Beiträge für die private Pflegeversicherung richten sich nach dem Alter des Versicherten und den Verwaltungskosten des jeweiligen Versicherungsunternehmens. Das bedeutet, dass die Beiträge je nach Versicherungsunternehmen leicht variieren können. Die Höchstgrenze lag im Jahr 2007 bei 70,20 Euro monatlich. Bei Hilfebedürftigkeit gilt das gleiche Prinzip wie bei der privaten Krankenversicherung: Entsteht durch die Zahlung des vollen Beitrags Hilfebedürftigkeit, reduziert sich der zu zahlende Betrag um die Hälfte. Entsteht durch Zahlung des reduzierten Beitrags ebenfalls Hilfebedürftigkeit, beteiligt sich der nach dem Sozialgesetzbuch zuständige Träger (soweit dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird). Im Jahr 2007 lag der maximale Zuschuss bei 17,54 Euro.

Ich hoffe, die Informationen helfen Ihnen weiter. Die abschließende Einzelfallprüfung und die erforderliche Beratung kann jedoch nur bei Ihrer Krankenkasse erfolgen. Sie werden informiert, wenn seitens des Bundesministeriums für Gesundheit weitere Informationen vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Hilde Mattheis