Frage an Hildegard Wester bezüglich Recht

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Hildegard Wester
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Frage von Frank L. •

Frage an Hildegard Wester von Frank L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Wester,

ich danke Ihnen für Ihre Antwort auf meine Fragen. Man merkt, dass Sie meine Fragen ernst genommen und sich mit ihnen auseinander gesetzt haben. Das ist hier leider keineswegs selbstverständlich und daher umso anerkennenswerter, auch wenn ich nicht allen Ihren Auffassungen zustimmen kann.

Gerne komme ich Ihrem Wunsch nach, Ihnen nähere Angaben zur Thematik der häuslichen Gewalt nachzureichen. Die nachfolgenden Pressebeiträge widersprechen der heutzutage in der Öffentlichkeit weit verbreiteten Auffassung, häusliche Gewalt gehe überwiegend von Männern aus:

"Häusliche Gewalt - ein Problemaufriss aus kriminologischer Sicht" von Prof. Michael Bock in: Sicherheit und Kriminalität, Heft 1/2003:
http://www.lpb.bwue.de/aktuell/bis/1_03/gewalt.htm

"Männer werden mindestens ebenso oft Opfer von Gewalt wie Frauen" in: Ärzte Zeitung, 5.7.2004:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/07/05/123a0301.asp?cat=/medizin/maennerprobleme

"Häusliche Gewalt ist weiblich" in: NOVO, Heft 45: http://www.novo-magazin.de/45

"Täter und Opferinnen" von Reinhart Stölzel in:
Theorie und Praxis der sozialen Arbeit, Nr. 2/2005:
http://www.maennerbuero-trier.de/seite7-3.htm

Ich hoffe, dass Sie trotz Ihrer knapp bemessenen Zeit einmal Gelegenheit haben, diese Texte zu lesen und würde mich freuen, wenn sie Ihr Interesse finden.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Langenfeld

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Langenfeld,

ich bedanke mich für Ihr freundliches Schreiben vom 1.9.2005. Mit Interesse habe ich die von Ihnen genannten Beiträge zum Thema "häusliche Gewalt" zur Kenntnis ge­nommen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch mal auf folgende familienpolitische Initi­ativen und Reformvorhaben der SPD-geführten Regierung hinweisen:

Wir haben mit dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen *die Rolle des biologi­schen Vaters gestärkt*. Dieses Gesetz reagiert auf die sich ändernde gesellschaftli­che Wirklichkeit und die neuen Familienformen. Der biologische Vater kann nun unter bestimmten Voraussetzungen die Vaterschaft anfechten. Und zwar dann, wenn zwi­schen dem Kind und dem rechtlichen Vater keine familiäre Beziehung besteht.

Wir planen, wie bereits in meinem ersten Schreiben erwähnt, die *Reform des Un­terhaltsrechts*. Bereits 2006 soll diese Reform in Kraft treten. Der Referentenentwurf liegt vor. Demnach soll erstens künftig der Kindesunter­halt Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Zweitens sollen alle Elternteile, die Kinder betreuen, gleichrangig Unterhalt bekommen. Drittens soll die Reform bei der Besserstellung der nicht verheirateten Mutter noch einen Schritt wei­tergehen. Es soll für diese Mütter leichter als bisher möglich sein, auch nach dem 3. Geburtstag des Kindes Unterhalt zu bekommen. Dabei müssen die Gerichte beson­dere Umstände in Rechnung stel­len. Viertens möchten wir mit weiteren Maßnahmen die Eigenverantwortung nach der Ehe fördern. Wo keine Kinder erzogen werden, sollten die Gerichte künftig mehr Möglichkeiten haben, den nachehelichen Unterhalt zeitlich zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen.

Wir begrüßen es sehr, dass sich auch *nicht verheiratete Väter immer mehr um ihre Kinder kümmern*. Deshalb sollten wir dieses wachsende Engagement auch rechtlich absichern. Das entspricht übrigens auch einer Tendenz überall in Europa.

Besonders hervorheben möchte ich, dass das Bundesministerium der Justiz eine *Begleitforschung zum Gewaltschutzge­setz beim Institut für Familienforschung an der Universität in Bamberg* in Auftrag ge­geben hat. Bereits zehn Monate nach dem Inkrafttreten der Neuregelun­gen und somit zu einem relativ frühen Zeitpunkt begann die *Evaluation des Gewaltschutz­gesetzes*. Die Untersuchung setzt sich aus folgenden drei Teilstu­dien zusammen:

- Eine Qualitative und quantitative Befragung der am Bearbeitungsprozess betei­ligten Professionen.

- Eine Analyse von 2.216 Akten sollte vor allem Umstände und Abläufe von ge­richtlichen Verfahren und deren Ausgang dokumentieren sowie Einflussfakto­ren auf das Prozedere und das Ergebnis herausarbeiten.

- Eine Betroffenenbefragung sollte Erfahrungen und Einschätzungen von Op­fern und Täter(inne)n wiedergeben.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie als Zusam­men­fassung einen Überblick über die Ergebnisse aller Teilstudien. Auch möchte ich Sie auf das Buch von "Dr. Marina Rupp (Hrsg.), Rechtstatsächliche Unter­su­chung zum Gewaltschutzgesetz" hinweisen, in dem sämtliche Untersuchungs­er­gebnisse des Forschungsvorhabens zu finden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Wester MdB