Label
Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?

Portrait von Holger Mann
Holger Mann
SPD
83 %
25 / 30 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Ellen B. •

Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrter Herr Mann,

die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Diese Prüfung wurde vor 20 Jahren hart erkämpft und ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Damit verlieren Praxen ihre Planungssicherheit.

Vor einigen Monaten wurden bereits die GKV-Honorare für Psychotherapie gekürzt. Und dass, obwohl der Bedarf höher ist als das Angebot. Und obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Woher kommt dieser Feldzug gegen psychotherapeutische Leistungen? Wieso macht die SPD da mit?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Beste Grüße

Ellen B.

Portrait von Holger Mann
Antwort ausstehend von Holger Mann SPD
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Holger Mann
Holger Mann
SPD

Weitere Fragen an Holger Mann