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Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?

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Holger Mann
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Frage von Ellen B. •

Laut Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen fallen. Wie stehen Sie dazu?

Sehr geehrter Herr Mann,

die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Diese Prüfung wurde vor 20 Jahren hart erkämpft und ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Damit verlieren Praxen ihre Planungssicherheit.

Vor einigen Monaten wurden bereits die GKV-Honorare für Psychotherapie gekürzt. Und dass, obwohl der Bedarf höher ist als das Angebot. Und obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht. Woher kommt dieser Feldzug gegen psychotherapeutische Leistungen? Wieso macht die SPD da mit?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Beste Grüße

Ellen B.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B., 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offene Frage.

Ich kann gut nachvollziehen, dass die Entwicklungen der vergangenen Monate bei vielen Psychotherapeut:innen große Verunsicherung ausgelöst haben. Die zahlreichen Zuschriften, die mich und alle Kolleg:innen hierzu erreicht haben, zeigen, wie groß die Sorge um die wirtschaftliche Zukunft der Praxen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten ist. Diese Sorgen nehme ich sehr ernst.

Den Eindruck, es gebe einen politischen „Feldzug" gegen psychotherapeutische Leistungen, teile ich allerdings nicht. Psychische Erkrankungen gehören zu den größten gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit. Eine leistungsfähige ambulante psychotherapeutische Versorgung ist deshalb unverzichtbar – sowohl für die betroffenen Menschen als auch für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem insgesamt.

Sie sprechen die sogenannte Angemessenheitsprüfung an. Nach der rechtlichen Bewertung unserer Gesundheitspolitiker:innen führt deren Wegfall nicht dazu, dass es künftig keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen mehr gibt. Die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c SGB V diente ursprünglich dazu, sicherzustellen, dass Psychotherapeut:innen bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. In den vergangenen Jahren hat dieses Verfahren jedoch wiederholt zu nachträglichen Honorarabsenkungen geführt – zuletzt zur Absenkung der Vergütung für Therapiestunden um 4,5 Prozent.

Mit der Neuregelung sollen gerade solche rückwirkenden Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen und spätere Rückforderungen vermieden werden. Gleichzeitig bleibt die gemeinsame Selbstverwaltung weiterhin verpflichtet, eine angemessene Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen. Außerdem bleiben die für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehenen Vergütungsmittel auch künftig diesem Bereich vorbehalten, und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nehmen weiterhin an den jährlichen Vergütungsanpassungen über den Orientierungswert teil.

Mir ist bewusst, dass diese rechtliche Einordnung die bestehenden Sorgen nicht vollständig ausräumt. Deshalb war es mir wichtig, dass die Koalitionsfraktionen über das Gesetz hinaus weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht haben. Mit dem inzwischen beschlossenen Entschließungsantrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig zusätzliche Regelungen vorzulegen. Dazu gehören insbesondere die Sicherstellung, dass begonnene Therapien bis zum Abschluss fortgeführt werden können, sowie dauerhafte Ausnahmen von der Budgetierung für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen und weitere besonders schutzbedürftige Gruppen. Außerdem sollen dringliche Behandlungsfälle künftig gesondert berücksichtigt werden.

Ich werde die Auswirkungen der Reform aufmerksam begleiten. Sollte sich zeigen, dass die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen oder die Versorgung gesetzlich Versicherter beeinträchtigt wird, sehe ich politischen Handlungsbedarf. Eine gute psychotherapeutische Versorgung ist keine Luxusleistung, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesundheitsversorgung.

Vielen Dank nochmals für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre Perspektive mit mir teilen.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Mann, MdB

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