Frage an Hubertus Heil bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Anja D. •

Frage an Hubertus Heil von Anja D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil,

warum erhalten Restaurants eine Strafe, warum darf Einzelsport im Freien nicht mit bezahltem Trainer sondern nur -"mit Aufsicht" gemacht werden, aber Angestellte in Büros müssen kommen, zum Teil entgegen der Quarantänebestimmungen und das kostet dann nichts?
https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-corona-macht-endlich-auch-die-bueros-zu/26769440.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Mit freundlichen Grüßen,
Anja Dinter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Dinter,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Die aktuelle Pandemie stellt uns alle gerade vor sehr große Herausforderungen. Das Infektionsgeschehen ist trotz der in vielen Lebensbereichen bereits einschneidenden Kontaktreduzierung unvermindert hoch. Daher braucht es, wie Sie ja auch fordern, insbesondere am Arbeitsplatz zusätzliche Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und um Betriebe weiter offen halten zu können.

Mir ist der wirksame Schutz am Arbeitsplatz sehr wichtig. Es geht um Arbeitsschutz für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Homeoffice für alle, die ihre Aufgaben auch zuhause erfüllen können, ist ein Baustein, denn wer im Homeoffice arbeitet, schützt damit auch die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Genauso muss aber auch die Arbeit im Betrieb sicher sein für diejenigen, die ihren Arbeitsplatz nicht nach Hause verlegen können.

Bisher galten bereits folgende Arbeitsschutzregelungen:

- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung, wo dies nicht möglich ist.
- In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
- Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
- Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.

Mitte Januar habe ich mich für eine Verschärfung sowie das stärkere Nutzen von Homeoffice eingesetzt. Folgende Maßnahmen haben wir dann, zunächst bis zum 15. März 2021 befristet, beschlossen:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung stellen.

Damit haben wir den Ungerechtigkeiten, die Sie in Ihrer Anfrage andeuten, etwas entgegengesetzt und werden das Infektionsgeschehen weiterhin effektiv eingrenzen.

Ich hoffe, Ihnen hat meine Antwort weiter geholfen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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