Frage von Heidrun B. • 15.06.2024
Sehr geehrte Herr Heil, ist geplant, die höhere Versteuerung der Ostrenten zu korrigieren? Da der aktuelle Rentenwert Ost bis 2023 schrittweise an den aktuellen Rentenwert West angeglichen wurde,
ergibt sich für Bestandsrentner (z.B. Rentenbeginn 2016) lebenslang ein höherer Anpassungsbetrag in der Rente, der voll zu versteuern ist. M.E. eine Benachteiligung Art. 2 GG.
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Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD