Warum werden Menschen, deren Pflichmitgliedschaft in der GKV endet und die zwangsweise weiterpflichtversichert werden als freiwillig Versicherte nicht geführt als Pflichtversicherte?

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Frage von Werner F. •

Warum werden Menschen, deren Pflichmitgliedschaft in der GKV endet und die zwangsweise weiterpflichtversichert werden als freiwillig Versicherte nicht geführt als Pflichtversicherte?

Sehr geehrter Herr Heil.
Vor dem 01.04.2007 (spätestens 01.08.2013) konnten sich Genannte freiwillig versichern. Taten sie dies nicht, waren sie nicht versichert. Ferner konnten sie auch wieder austreten. Seit genanntem Datum werden Genannte zwangsweise weiterpflichtversichert als freiwillig Versicherte. Ein Widerspruch in sich (freiwillig-Zwang). Bei Lichte sind es ohne jeden Zweifel Pflichtversicherte. Man sollte sie führen als pflichtversichert_A (= pflichtversichert als Alleinzahler oder Alleinbeitragszahler). Der Unterschied zu normal Pflichtversicherten ist eben, dass sie alleine ohne Arbeitgeber ihren Beitrag zahlen und nicht mehr als 520Euro brutto verdienen können, denn sonst waeren es als sozialversicherungspflichtige Midijobber normale Pflichtversicherte. Ferner sind sie nicht selbstständig.
Ändern sie bitte diesen unhaltbaren Zustand im Sinne der unten stehenden Petition.
Später sollte auch der Beitrag im Sinne der Gleichbehandlung geändert werden

https://chng.it/tVHmZkM5

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Sehr geehrter Herr F.,

grundsätzlich haben Sie Recht. Die Begrifflichkeit ist nicht mehr zeitgemäß.

Unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung wurde die Krankenversicherung reformiert. Der Unterschied zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten besteht darin, dass bei freiwillig Versicherten alle Einkünfte berücksichtigt werden. Freiwillig Versicherte können sich beispielweise auch privat versichern lassen. Das umfasst zum Beispiel auch die wichtige Gruppe der Rentnerinnen und Rentner. Hier gibt es sowohl Pflichtversicherte als auch freiwillig Versicherte, die ihre Versicherungsart wählen können.

Mit der Einführung einer Bürgerversicherung würde z.B. das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht reformiert und die Versicherung so gestaltet, dass diese Regelungen und insbesondere die Begriffsbestimmungen zeitgemäßer werden und die individuellen Lebensumstände der Menschen besser berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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