Werden bei Sozialleistungsbezug zB SGBII/Bürgergeld/Jobcenter trotz höchster Rechtsprechung unverändert rechtswidrige Wuchermiete übernommen + erfolgten Rückforderungen für nicht verjährte Beträge?
Unterkunftsgebühren für Geflüchtete, Asylbewerber, Wohnungslose, Obdachlose
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof BayVGH
Beschluss vom 14.04.2021 12 N 20.2529 + 16.05.2018 12 N 18.9
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 09489 vom 26.07.2023
RatsInformationsSystem München - Sitzungsvorlagen - Sitzungsvorlage 20-26 / V 09489 (muenchen.de)
"Der Beschluss des 12. Senats des BayVGH hat zwar keine unmittelbare Auswirkung auf die Gebühren im Wohnungslosen-u.Obdachlosenbereich (kurz WoLo-Unterbringung), gleichwohl gilt es den tragenden Grundsätzen der Entscheidung auch für diesen Bereich Rechnung zu tragen. Da das System der WoLo-Unterbringung vielschichtig, nach Lebenslagen differenziert und zielgruppenspezifisch aufgebaut ist, kann das Ergebnis einer Überprüfung entsprechend den Ausführungen des VGH derzeit noch nicht vorgelegt werden. Die für den WoLo-Bereich notwendigen Änderungen werden dem Stadtrat aber zu gegebener Zeit in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung ûnterbreitet werde