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SPD
• 12.07.2023

Mit der in den letzten Jahren bereits erfolgten Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (sogenannte Mütterrente I und II) von ursprünglich einem auf jetzt zweieinhalb Jahre ist hier schon eine sehr kostenträchtige Verbesserung der Anerkennung der Kindererziehung erfolgt

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SPD
• 13.06.2023

Eine Ungleichheit besteht nicht. Der § 94 SGB XII gilt für Beamte wie für Nicht-Beamte. Für alle gilt, dass ein Rückgriff auf die Kinder pflegebedürftiger Eltern, welche SGB XII-Leistungen bezogen haben, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro erfolgt.

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