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Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 22.06.2023

Sofern aufgrund von Unterhaltszahlungen das Kindergeld nicht in vollem Umfang für die Bedarfsdeckung des Kindes eingesetzt werden muss, wird der übersteigende Betrag beim kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen anspruchsmindernd auf das Bürgergeld berücksichtigt

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