Antwort 07.05.2020 von Hubertus Heil SPD
(...) Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. (...)
