Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen hat keine finanziellen Auswirkungen auf eine Person mit einem Jahresgehalt von brutto 60.000 Euro (5.000 Euro monatlich), da die oben genannten Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Aus meiner Sicht sollten Arbeitsbedingungen durch branchenweite Tarifverträge geregelt werden. Der Abschluss eines Tarifvertrages muss aus der Branche heraus organisiert werden und liegt zunächst in der Verantwortung der zuständigen Tarifvertragsparteien.
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Dabei gelten die Vorgaben des § 53 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Das Familienstartzeitgesetz fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).