Portrait von Hubertus Heil
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen hat keine finanziellen Auswirkungen auf eine Person mit einem Jahresgehalt von brutto 60.000 Euro (5.000 Euro monatlich), da die oben genannten Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten werden.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Aus meiner Sicht sollten Arbeitsbedingungen durch branchenweite Tarifverträge geregelt werden. Der Abschluss eines Tarifvertrages muss aus der Branche heraus organisiert werden und liegt zunächst in der Verantwortung der zuständigen Tarifvertragsparteien.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD

Dabei gelten die Vorgaben des § 53 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)

Portrait von Hubertus Heil
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Portrait von Hubertus Heil
Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD

Das Familienstartzeitgesetz fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).