Ebenso wie die Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung wurden zum 31. Dezember 1991 die Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Für ehemalige Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) gelten dabei besondere - vom Verfassungsgericht ausdrücklich gebilligte - Einschränkungen
Diese Vorgehensweise ist im Ergebnis nicht zu beanstanden und sollte den durch die gesetzliche Anhebung bestehenden Besonderheiten Rechnung tragen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Versicherungssystem für versicherungspflichtige Arbeitnehmer angelegt.
Unser Anliegen ist es, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt.
Eine Einbeziehung aller Personen in die gesetzliche Rentenversicherung zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der Rentenkasse führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Renten- und Rehabilitationsansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden.
Bei den Verhandlungen über den Haushalt 2025 wird für uns der Fokus darauf liegen, den Status Quo in der Finanzierung der Freiwilligendienste auf dem aktuellen Niveau zu halten. Eine zusätzliche Finanzierung bspw. eines Deutschlandtickets für alle Freiwillige kann aus finanziellen Gründen leider nicht in Betracht gezogen werden.