Geflüchtete aus der Ukraine, die die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben unter denselben Bedingungen wie alle Berechtigten anderer Herkunft Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Bürgergeld). Auch für sie gelten die gesetzlichen Regelungen zu dem nach § 12 SGB II zu berücksichtigendem Vermögen. Die Anspruchsvoraussetzungen einschließlich der Prüfung der Vermögensverhältnisse werden anschließend anhand der Antragsunterlagen und der gemachten Angaben geprüft.
Ich bitte um Verständnis, dass diese nur von dem dafür zuständigen Bundesministerium der Finanzen beantwortet werden kann.
Als überzeugter Sozialdemokrat setze ich mich grundsätzlich für eine starke Tarifbindung ein, da diese in der Regel mit faireren Arbeitsbedingungen und besseren Löhnen für Beschäftigte einhergeht.
Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme.
Wie in meiner Antwort vom 18.12.2023 ausgeführt, hatten Leistungsberechtigte nach dem BVG (sowohl die Beschädigten als auch die Hinterbliebenen) keinen eigenständigen Anspruch auf die sogenannte Inflationsausgleichsprämie.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit noch in einer schwierigen Phase.